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ihre-vorsorge.de: Eine Initiative der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung und der Deutschen Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See

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Rente ins Ausland

Jeder, der in Deutschland gearbeitet hat - ob Deutscher oder Ausländer - kann seine Rente grundsätzlich auch im Ausland beziehen. Dieses Topthema zeigt, was dabei zu beachten ist und gibt unter anderem Hinweise auf die Verbindungsstellen der Deutschen Rentenversicherung, die für bestimmte Länder zuständig sind.

Möchten Sie wissen, was nach dem Rentenantrag geschieht und was Fachleute empfehlen, wenn man seine Rente im Ausland beziehen möchte?

Die Deutsche Rentenversicherung zahlt fast 1,4 Millionen Renten in über 100 Länder der Welt. Hier können Sie lesen in welche.

Wer Anspruch hat und welcher Rentenversicherungsträger zuständig ist, erfahren Sie in diesem Kapitel.

Jedes Land hat sein eigenes Rentenrecht. Grenzübergreifende Regelungen und Sozialversicherungsabkommen sorgen dafür, dass dadurch niemand benachteiligt wird.

Europäische Regelungen garantieren die Freizügigkeit auf dem Arbeitsmarkt und die dazugehörige soziale Sicherheit.

Die Grundsätze des Sozialrechts der Europäischen Union sorgen für die Gleichbehandlung aller Bürger der Europäischen Union.

Hinweis: Diese Informationen entsprechen dem Rechtsstand zum Zeitpunkt der Veröffentlichung.

Themenhinweise:

Beratung

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