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ihre-vorsorge.de: Eine Initiative der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung und der Deutschen Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See

Inhalt:

Rente mit 67

Ab 2012 steigt das Renteneintrittsalter auf 67 Jahre. Da die Altersgrenze aber nur schrittweise erhöht wird, sind nicht alle gleichermaßen betroffen. Zudem gelten einige Ausnahmeregeln.

Wer etwa besonders früh ins Arbeitsleben gestartet ist, kann auch weiterhin ohne Abschläge in Rente gehen. Allen anderen steht diese Möglichkeit auch offen, nur müssen sie dann Abschläge auf die Rente einkalkulieren. Was die neue Rente mit 67 für Ihre Lebensplanung und Finanzen bedeutet, erfahren Sie in diesem Top-Thema.

Film: Wer hat an der Uhr gedreht - Rente mit 67

Alle Basisfakten rund um die neue Altersgrenze als Video in 4 Minuten.

Wer ist betroffen?

Die Rente mit 67 wird schrittweise eingeführt. Sind Sie auch sie betroffen? Ein Schnellcheck zeigt es...

Ausnahme: Besonders langjährig Versicherte

Wer besonders lange einzahlt, profitiert von einer Sonderregelung.

Altersgrenzen in weiteren Rentenarten

Die Heraufsetzung des Renteneintrittsalters trifft auch die Erwerbsminderungsrente, Hinterbliebenenrente, Witwenrente, Schwerbehindertenrente und Rente wegen Arbeitslosigkeit.

Die Initiative 50plus

Mit Kombilohn, Weiterbildung und Eingliederungszuschuss gegen Arbeitslosigkeit im Alter.

Altersvorsorge und die Rente mit 67

Welche Auswirkungen die Rente mit 67 auf Ihre private Rentenversicherung, Berufsunfähigkeitsversicherung, Riester- oder Rürup-Rente oder die betriebliche Altersvorsorge hat, lesen Sie hier.

Gesetz unter Kontrolle

Beitragsstabilität und Sicherung des Rentenniveaus sind die Ziele der Rente mit 67. Die Wirksamkeit des Gesetzes wird alle vier Jahre überprüft.

Hinweis: Diese Informationen entsprechen dem Rechtsstand zum Zeitpunkt der Veröffentlichung.

Themenhinweise:

Beratung

  • Beratungsstellensuche

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