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Altersvorsorge und die Rente mit 67

Versicherungen, Riester-Rente, Betriebsrenten: Die Anhebung des Rentenalters hat auch Konsequenzen für die Privat-Finanzen.

Wenn die gesetzliche Rente zwei Jahre später fließt, hat das auch Auswirkungen auf Lebensversicherungen, Riester-Verträge, die betriebliche Altersvorsorge und Versicherungen. Nur wenige müssen aber aktiv werden. Nur bei Neu-Abschlüssen sollten Sparer genau hinsehen.

Steuern

Eine der größten Reformen im Steuerrecht sorgt dafür, dass die Rente mit 67 auch die Steuerbelastung erhöht - wenngleich auch nur minimal. Der Grund dafür ist der Einstieg in die "nachgelagerte Besteuerung": Sie hat zur Folge, dass Beiträge zu Leibrentenversicherungen (Rürup-Rente, gesetzliche Rente) zu einem stetig steigenden Anteil steuerlich abgesetzt werden können. Im Jahr 2025 werden sie dann zu 100 Prozent absetzbar sein. Im Gegenzug steigt die Steuerbelastung der jeweiligen Neu-Rentner, weil der Besteuerungsanteil Jahr für Jahr angehoben wird. Bis 2020 steigt der Besteuerungsanteil um zwei Prozent pro Jahr, danach um einen Prozent. "Dadurch, dass man durch die Rente mit 67 zwei Jahre später in die Rente einsteigt, rutscht man in eine höhere Besteuerung hinein. Das trifft alle", so Wolfgang Wawro, Berliner Steuerberater und Vorstandsmitglied des Deutschen Steuerberaterverbands.

Riester-Rente

Die Auszahlung einer Riester-Rente darf frühestens vom 60. Lebensjahr an oder dem Beginn einer gesetzlichen Altersrente erfolgen. Ab 2012 wird das Alter auf 62 Jahre angehoben. So könnten von der Rente mit 67 betroffene Sparer, deren Vertrag es zulässt, schon zwei Jahre vor Rentenbeginn eine Auszahlung beantragen. Das macht wenig Sinn, denn in der Regel ist die Steuerbelastung während der aktiven Zeit höher als in der Rentenzeit - sie würden ihre Steuerbelastung nur erhöhen. Außerdem kann das eingezahlte Geld zwei Jahre länger Zinsen erwirtschaften.

Beispiel: Die Auszahlung der Riester-Fondrente "UniProfiRente" des Branchenführer Union Investment ist in den bereits abgeschlossenen Verträgen an Paragraf 35 des Sozialgesetzbuches gekoppelt. Dort wird neben dem Erreichen der gesetzlichen Wartezeit das Alter von 65 Jahren als Voraussetzung für die Regelaltersrente genannt. Kunden, die diesen Vertrag abgeschlossen haben, erhalten tatsächlich ihre Riester-Rente schon ab dem 65. Lebensjahr. "Wir werden aber unsere Kunden vier Jahre vor Ablauf des Vertrags anschreiben und anbieten, den Vertrag bis zum 67. Lebensjahr weiter laufen zu lassen", versichert Markus Temme von Union Investment.

Betriebliche Altersvorsorge

Klaus Stiefermann, Geschäftsführer der Arbeitsgemeinschaft für betriebliche Altersversorgung sieht derzeit keinen Handlungsbedarf: "Die meisten Zusagen beinhalten gar keine konkrete Altersangabe, sondern weisen darauf hin, dass man frühestens mit 60 Jahren und spätestens mit Eintritt in eine gesetzliche Rente eine Betriebsrente beziehen kann." Nach seiner Einschätzung wird es nur wenige Fälle geben, in denen Arbeitnehmer mit 65 eine Betriebsrente beziehen werden, auch wenn sie erst mit 67 in Rente gehen. Was für die Riester-Rente gilt, gilt auch für viele Sparer, die eine betriebliche Altersvorsorge abgeschlossen haben, erklärt Stiefermann: "Betreibt jemand zum Beispiel Entgeltumwandlung, fällt die Rente höher aus, weil länger eingezahlt wurde".

Kapitallebensversicherungen

"Bloß nicht anrühren", rät Thorsten Rudnik vom Bund der Versicherten Inhabern von Kapitallebensersicherungen, die sich überlegen, ihren Vertrag nun zwei Jahre länger laufen zu lassen. "Jede Verlängerung gilt als Novation, also als Neuabschluss", erklärt der Experte und weist auf die dann fällige erneute Gesundheitsprüfung hin - vor allem für Ältere ein Stolperstein.

Zudem verlieren Altverträge ihre attraktive Steuerfreiheit, wie der Berliner Steuerberater Woflgang Wawro erklärt: "Kapitallebensversicherungen, die vor 2005 abgeschlossen wurden, werden komplett steuerfrei ausbezahlt, wenn sie eine Mindestlaufzeit von 12 Jahren erfüllen". Erträge aus Neuverträgen hingegen sind nach 12 Jahren nur zur Hälfte steuerfrei.

Private Rentenversicherung

Unter den privaten Rentenversicherungen gibt es Policen, die sich problemlos auf die Rente mit 67 anpassen lassen: "Es gibt Verträge mit einer flexiblen Auszahlungsphase. Die führt dazu, dass man den Vertrag noch zwei Jahre weiter führen kann", weiß Stephan Gelhausen vom Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft. Er rät Kunden dazu, beim Versicherungsunternehmen die Auswirkungen einer Verlängerung zu erfragen.

Ob es sich lohnt, zwei Jahre länger in eine private Rentenversicherung einzuzahlen, bezweifelt Thorsten Rudnik stark. Er bemängelt die schlechte Rendite des Produkts. Hinzu kommt, dass die private Rentenversicherung im Unterschied zu anderen Vorsorgeverträgen im Rentenbezug nur mit einem recht geringen Ertragsanteil versteuert wird. Im Alter von 65 Jahren müssen nur 18 Prozent der Rente individuell versteuert werden. Mit 67 Jahren müssen nur noch 17 Prozent versteuert werden. Die steuerliche Mehrbelastung in der Zeit vor der Rente hält sich also in Grenzen.

Hinweis: Diese Informationen entsprechen dem Rechtsstand zum Zeitpunkt der Veröffentlichung.

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