Ausnahme: Besonders langjährig Versicherte
Für Menschen, die besonders lange gearbeitet haben, gilt eine Ausnahme von der "Rente mit 67".
Menschen, die besonders lange gearbeitet und Beiträge in die gesetzliche Rentenkasse gezahlt haben, müssen künftig nicht bis zum 67. Lebensjahr arbeiten. Erfüllen sie eine Wartezeit von 45 Jahren, können sie auch weiterhin mit 65 Jahren ohne Abschläge in Rente gehen. Für sie wird auf Antrag die neue "Rente für besonders langjährig Versicherte" gezahlt.
Für die Wartezeit werden angerechnet:
- Pflichtbeitragszeiten aus einer Beschäftigung,
- Pflichtbeitragszeiten aus selbständiger Tätigkeit und
- Zeiten der Kindererziehung bis zum vollendeten 10. Lebensjahr des Kindes.
Nicht angerechnet werden:
- Pflichtbeitragszeiten aufgrund des Bezuges von Arbeitslosengeld, Arbeitslosengeld 2 oder Arbeitslosenhilfe,
- Zeiten aus dem Versorgungsausgleich,
- Rentensplitting und
- Zeiten mit freiwilligen Beiträgen.
Diese Ausnahmeregelung begünstigt vor allem Männer ohne Studium, da die Mehrheit keine Kinder großzieht und so es leichter hat, 45 Beitragsjahre zu erreichen. In einer Stellungnahme der Deutschen Rentenversicherung Bund zum Gesetz erreichen beim Altersrentenzugang des Jahres 2004 in den alten Bundesländern 28,2 Prozent aller Männer, aber nur 3,7 Prozent der Frauen die für diese Rentenart erforderlichen 45 Versicherungsjahre (neue Bundesländer: 28,2 Prozent Männer, 7,6 Prozent Frauen).
Hinweis: Diese Informationen entsprechen dem Rechtsstand zum Zeitpunkt der Veröffentlichung.





