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ihre-vorsorge.de: Eine Initiative der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung und der Deutschen Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See

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Die Initiative 50plus

Die Arbeitslosenquote unter Älteren ist jetzt schon zu hoch. Damit sich das ändert, wurde die Initiative 50plus auf den Weg gebracht.

Untrennbar mit der Rente mit 67 verknüpft ist die Initiative 50plus. Sie soll älteren Arbeitslosen wieder zu einem Arbeitsplatz verhelfen und insbesondere durch Weiterbildung Ältere vor Arbeitslosigkeit bewahren. Angedacht sind unter anderem folgende Maßnahmen:

Kombilohn für Ältere: Ältere Arbeitslose, die eine Beschäftigung mit einem niedrigeren Nettoverdienst als vor ihrer Arbeitslosigkeit aufnehmen, sollen einen teilweisen Ausgleich für die Lohneinbußen erhalten. Dazu soll die Differenz zwischen dem früheren und dem (geringeren) neuen Nettoverdienst im ersten Jahr zu 50 Prozent und im zweiten Jahr zu 30 Prozent ausgeglichen werden. Die Rentenversicherungsbeiträge aus der neuen Beschäftigung sollen, gemessen am vorherigen versicherungspflichtigen Bruttoverdienst, für die Dauer von zwei Jahren auf 90 Prozent aufgestockt werden. Dadurch sollen nachteilige Auswirkungen auf die spätere Rente vermieden werden.

Eingliederungszuschuss für die Einstellung Älterer: Arbeitgeber können für die Einstellung eines älteren Arbeitnehmers einen Eingliederungszuschuss erhalten. Die Bedingungen für den Zuschuss sollen gelockert werden. Der Eingliederungszuschuss soll künftig für mindestens ein Jahr und in Höhe von mindestens 30 Prozent der Lohnkosten gezahlt werden. Die Förderhöchstgrenzen liegen bei drei Jahren und 50 Prozent.

Berufliche Weiterbildung: Die Weiterbildungsquote bei den 55- bis 64-Jährigen lag im Jahr 2003 bei nur 9 Prozent. Künftig sollen Beschäftigte bereits ab 45 Jahren und in Betrieben mit weniger als 250 Beschäftigten Förderleistungen erhalten können (bisher 50 Jahre / bis zu 100 Beschäftigte). Sie sollen künftig ebenfalls (wie jetzt schon Arbeitslose) einen Bildungsgutschein erhalten, mit dem sie Weiterbildungsangebote frei wählen können. Voraussetzung soll sein, dass der Arbeitgeber während der Qualifizierung Arbeitsentgelt zahlt und die Weiterbildung Kenntnisse und Fähigkeiten vermittelt, die über arbeitsplatzbezogene Anpassungsfortbildungen hinausgehen.

Hinweis: Diese Informationen entsprechen dem Rechtsstand zum Zeitpunkt der Veröffentlichung.

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