Rente mit 67 - Wer ist betroffen
Erst ab Geburtsjahrgang 1964 müssen Arbeitnehmer bis 67 Jahre arbeiten. Die Altersgrenze wird schrittweise von 65 auf 67 Jahre angehoben.
Die Altersgrenze für die Regelaltersrente steigt ab 2012 bis 2029 in Stufen von 65 auf 67 Jahre (siehe Tabelle). Ab dem Geburtsjahrgang 1947 erfolgt die Anhebung ab 2012 zunächst in Ein-Monats-, von 2024 an in Zwei-Monatsschritten. Ein im Januar 1947 geborener Versicherter wird einen Monat länger arbeiten müssen als bisher. Erst wer ab 1964 geboren wurde, wird statt mit 65 erst mit 67 Jahren eine Altersrente beziehen können. Die Regelalterrente kann beantragt werden, wenn eine Mindestversicherungszeit in der Deutschen Rentenversicherung (Wartezeit) von 5 Jahren erreicht ist. Die Tabelle unten zeigt, wer wie lange arbeiten muss.
Das neue Gesetz lässt aber für viele Versicherte auch künftig einen früheren Abschied aus dem Erwerbsleben zu. So können Menschen, die eine Wartezeit von 35 Jahren erfüllen, die "Rente für langjährig Versicherte" beziehen (nicht zu verwechseln mit der Rente für "besonders langjährig Versicherte"). Langjährig Versicherte können weiterhin bis zu vier Jahre früher in Rente gehen, müssen dann aber einen Rentenabschlag von 0,3 Prozent pro Monat vorgezogener Inanspruchnahme hinnehmen (maximal also 14,4 Prozent). Auch bei anderen Rentenarten ist ein vorzeitiger Abschied aus den Erwerbsleben erlaubt (siehe "Altersgrenzen in weiteren Rentenarten") - dann aber muss ein Rentenabschlag Prozent in Kauf genommen werden.
Beispiel: Dirk Schmidt, Jahrgang 1965, will schon mit 66 Jahren in den Ruhestand gehen. Sein Abschlag beträgt 12 mal 0,3 Prozent, also 3,6 Prozent.
Ausnahme: Wer vor dem ersten Januar 1955 geboren ist und vor dem 1. Januar 2007 verbindlich Altersteilzeit vereinbart hat oder wer Anpassungsgeld für entlassene Arbeitnehmer des Bergbaus bezogen hat, ist von der Anhebung der Altersgrenzen ausgenommen.
Tipp: Nutzen Sie auch unseren "Rente-67-Rechner"! Ein paar Klicks reichen und Sie erfahren, ob und wie Sie die Anhebung der Regelaltersgrenze trifft. Zudem zeigt der Rechner mit welchen Abschlägen Sie rechnen müssen, wenn Sie früher in Rente gehen wollen. Achten Sie dabei aber auch auf die Ausnahmen und Besonderheiten.
| Jahrgang | Rentenbeginn |
|---|---|
| 1947 | 65 Jahre + 1 Monat |
| 1948 | 65 Jahre + 2 Monate |
| 1949 | 65 Jahre + 3 Monate |
| 1950 | 65 Jahre + 4 Monate |
| 1951 | 65 Jahre + 5 Monate |
| 1952 | 65 Jahre + 6 Monate |
| 1952 | 65 Jahre + 6 Monate |
| 1953 | 65 Jahre + 7 Monate |
| 1954 | 65 Jahre + 8 Monate |
| 1955 | 65 Jahre + 9 Monate |
| 1956 | 65 Jahre + 10 Monate |
| 1957 | 65 Jahre + 11 Monate |
| 1958 | 66 Jahre |
| 1959 | 66 Jahre + 2 Monate |
| 1960 | 66 Jahre + 4 Monate |
| 1961 | 66 Jahre + 6 Monate |
| 1962 | 66 Jahre + 8 Monate |
| 1963 | 66 Jahre + 10 Monate |
| 1964 | 67 Jahre |
Quelle: BMAS
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