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ihre-vorsorge.de: Eine Initiative der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung und der Deutschen Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See

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Rente und Steuern

Der Boulevard schürt die Angst und titelt: "Finanzamt jagt Rentner" oder "Rentner im Visier der Steuerfahndung". Doch gemach: Nur wenige Rentner müssen Steuern zahlen, nicht alle eine Steuererklärung abgeben und ein Steuerstrafverfahren ist für die wenigsten Senioren eine Gefahr. Richtig ist aber, dass immer mehr Rentner eine Steuererklärung abgeben und einige auch Steuern nachzahlen müssen.

Von der Steuerpflicht sind drei Gruppen von Senioren besonders betroffen:

  • Rentner, die mit einem Arbeitnehmer verheiratet sind,
  • Rentner mit einer hohen gesetzlichen Rente und
  • Rentner mit zusätzlichen Einkünften

Das Bundesfinanzministerium schätzt, dass deutlich mehr als drei Millionen Rentner-Haushalte Steuern zahlen müssen. Davon waren rund zwei Millionen Haushalte bereits vor 2005 betroffen, 1,3 Millionen Rentner-Haushalte sind hinzugekommen. Tendenz steigend. Im Durchschnitt müssen die betroffenen Rentner-Haushalte 500 Euro zusätzlich an Steuern zahlen, schätzt das Bundesfinanzministerium. Da das neue Kontrollsystem aber erst dieses Jahr seine Arbeit aufnimmt, hat sich das Finanzamt bisher bei vielen Betroffenen nicht gemeldet. Das ändert sich nun.

Das Meldeverfahren

durch ein neues Meldeverfahren und die neue Identifikationsnummer können Finanzämter "Steuersündern" auf die Schliche kommen.

Durchschnitts-Rentner

Rentner mit geringer oder durchschnittlicher gesetzlicher Rente und geringen Zusatzeinkünften haben wenig zu befürchten.

Paare mit Arbeitseinkommen

Selten gehen Ehepaare gemeinsam in Rente. Wenn ein Partner noch arbeitet, muss man meist sowieso eine Steuererklärung anfertigen. Durch die Neuregelungen kann es zu einem "Fahrstuhleffekt" kommen.

Rentner mit Zusatzeinkommen

Miet- oder Zinseinkünfte, private Zusatzrente, Betriebsrente - die Liste zusätzlicher Einnahmen ist lang. Alle diese Posten können zu Steuernachforderungen führen.

Rentner mit hoher Rente

Der Besteuerungsanteil der gesetzlichen Rente wird Jahr für Jahr erhöht. Davon betroffen sind alle Neu-Rentner ab 2005.

Nichtveranlagung

Manchmal ist es einfacher, eine Nichtveranlagungsbescheinigung beim Finanzamt zu beantragen als eine Steuererklärung anzufertigen.

Steuer-Spar-Tipps

Besonders mit Gesundheits- und Betreuungskosten können Rentner ihre Steuern drücken.

Helfershelfer

Software, Bücher, Magazine, Internetseiten - hier finden Sie noch mehr Informationen rund um die Steuerpflicht von Rentnern.

Hinweis: Diese Informationen entsprechen dem Rechtsstand zum Zeitpunkt der Veröffentlichung.

Themenhinweise:

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  • Beratungsstellensuche

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