Das Meldeverfahren
Ab diesem Jahr nimmt ein neues Meldesystem seine Arbeit auf. Finanzämter erfahren nun sehr genau, über wie viel Einkünfte Rentner verfügen.
Bislang hatten die Finanzämter keinen Überblick darüber, über welche Geldquellen ein Rentner verfügt. Das ändert sich nun durch die "Rentenbezugsmitteilung". Ein Rentner kann verschiedene Leistungen erhalten:
- eine gesetzliche Rente
- eine Betriebsrente vom früheren Arbeitgeber oder einem externen Versorgungswerk, wie etwa einer Pensionskasse
- eine private Rente aus einer Versicherung
- Zinsen und andere Kapitalerträge
- Mieteinnahmen
- eine Beamtenpension
Die auszahlenden Institutionen von gesetzlichen, betrieblichen und privaten Renten müssen ihre Leistungen an die zentrale Zulagenstelle für Altersvermögen bei der Deutschen Rentenversicherung Bund melden. Man nennt das Rentenbezugsmitteilungen.
Die zentrale Zulagenstelle für Altersvermögen erfasst die Daten über die Einkünfte aller Rentner in Deutschland, sortiert sie mit Hilfe der neuen persönlichen Identifikationsnummern und schickt sie weiter an die Landes-Finanzbehörden. Von dort gehen die Informationen an die einzelnen Finanzämter vor Ort. Dadurch weiß jedes Finanzamt über die Renten- und Pensionsleistungen jedes Rentners in seinem Bezirk Bescheid. Das Verfahren beginnt im Oktober 2009 mit der Datensammlung. Kurz danach werden die ersten Rentner vom Finanzamt angeschrieben.
Banken und Fondsgesellschaften bescheinigen die Kapitalerträge eines Jahres dem Rentner direkt. Ab diesem Jahr wird dann die Abgeltungssteuer erhoben, so dass die Steuern direkt abgezogen werden. Mieteinnahmen sind dem Finanzamt in der Regel bekannt, weil die meisten Vermieter auch die Möglichkeiten nutzen, Kosten steuerlich geltend zu machen. Bestimmte Betriebsrenten, die direkt vom ehemaligen Arbeitgeber gezahlt werden, werden über die Lohnsteuerkarte besteuert.
Steuernachzahlung, Säumniszuschlag, Steuervorauszahlung
Die höhere Besteuerung der gesetzlichen Rente ist seit 2005 geltendes Recht. Das Meldesystem wird aber erst ab Oktober 2009 seine Arbeit aufnehmen. Für einige Rentner, die eigentlich schon 2005 Steuern hätten zahlen müssen, können jetzt Nachforderungen kommen. Denn das Bundeszentralamt für Steuern gab am 28. Oktober 2008 mit dem Schreiben St II 3 - S 2257c - 5/08 bekannt, "dass für die Veranlagungsjahre 2005 bis 2008 die Rentenbezugsmitteilungen im Zeitraum vom 1. Oktober 2009 bis zum 31. Dezember 2009 zu übermitteln sind".
Das heißt, spätestens Anfang 2010 weiß jedes Finanzamt über die Renten-Einkünfte und Pensionen in den vergangenen fünf Jahren Bescheid.
Grundsätzlich besteht für betroffene Rentner die Pflicht, bis zum 31. Mai des Folgejahres eine Steuererklärung abzugeben. Wer wartet, bis sich das Finanzamt auf Basis des Mitteilungsverfahrens meldet, muss gegebenenfalls Steuern nachzahlen. Dazu kommen möglicherweise Säumniszuschläge und eine Vorauszahlung für 2010.
Die Finanzämter wollen allerdings nachsichtig mit betroffenen Rentnern umgehen. Man geht davon aus, dass sie keine Steuern gezahlt haben, weil sie es nicht besser wussten. Deswegen wird man wohl in den meisten Fällen nicht wegen Steuerhinterziehung vorgehen. Die nachzuzahlenden Steuern sind aber trotzdem ebenso fällig wie Verzugszinsen.
Hinweis: Diese Informationen entsprechen dem Rechtsstand zum Zeitpunkt der Veröffentlichung.





