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Durchschnitts-Rentner

Senioren mit einer niedrigen oder durchschnittlichen gesetzlichen Rente, die keine oder nur geringe zusätzliche Einkünfte haben, müssen in der Regel keine Steuern zahlen.

Auch der so genannte Standard-Rentner mit rund 14.350 Euro gesetzliche Rente im Jahr, was knapp 1.200 Euro Monatsrente entspricht, muss nichts an den Fiskus zahlen. Die Grenze liegt bei einem Grundfreibetrag von 7.664 Euro (Verheiratete, die gemeinsam eine Steuererklärung abgeben: 15.329 Euro). Faustregel: Erst wenn die Einkünfte diese Grenze überschreiten, muss eine Steuererklärung abgegeben werden. Unter Einkünfte versteht das Finanzamt Einnahmen aus einer Quelle oder Tätigkeit minus der Ausgaben, die erforderlich sind, um die Einnahmen zu erzielen. Rentner können sich in der Regel die Werbungskostenpauschale von 102 Euro im Jahr von ihren Einkünften abziehen. Mehr Steuer-Tipps finden Sie hier.

Werden die Renten regelmäßig erhöht, wird in rund zehn Jahren auch ein Standardrentner Steuern zahlen müssen. Wie die Steuerbelastung dann genau aussehen wird, lässt sich zurzeit nicht exakt berechnen, weil für 2009 und 2010 neue Steuertarife angekündigt sind, die aber noch nicht vorliegen.

Zurzeit aber ist der größte Teil der Rentner noch nicht betroffen. Das Bundesfinanzministerium schätzt, dass knapp drei Viertel aller Rentner-Haushalt erst einmal keine Steuern zahlen müssen. Bis jetzt wurde es den Rentnern überlassen, sich entsprechend zu informieren. Spätestens seit 2005 ist die Besteuerung der Renten bekannt. Für den Zeitraum bis heute kann es zu Steuernachforderungen kommen.

Hinweis: Diese Informationen entsprechen dem Rechtsstand zum Zeitpunkt der Veröffentlichung.

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