Nichtveranlagung
Eine Nichtveranlagungsbescheinigung kann viel Arbeit sparen. Die Frage ist nur, ob das Finanzamt mitzieht.
Wenn Sie es genauer wissen wollen, ob Sie der Steuerpflicht unterliegen, müssen Sie rechnen. Das ist nicht ganz einfach. Denn für die einzelnen Einkunftsarten gelten unterschiedliche Berechnungsgrundlagen. Die gesetzliche Rente wird anders behandelt als die Betriebsrente und die wiederum anders als private Renten. Auch Zinseinkünfte und Mieteinnahmen unterliegen jeweils eigenen Regeln. Wer seine Einkünfte konkret betrachtet haben möchte, bevor das Finanzamt prüft, kann sich an Lohnsteuerhilfevereine oder an einen Steuerberater wenden.
Wenn Sie festgestellt haben, dass Sie Steuern auf Ihre Rente und andere Einkünfte zahlen müssen, sollten Sie bis zum 31. Mai 2009 eine Steuererklärung abgeben. Die Steuerformulare enthalten für die Erfassung der Renten die Anlage R. Hier muss unter anderem die gesetzliche Rente eingetragen werden. Betriebsrenten müssen teilweise in der Anlage N erfasst werden. Andere Einkünfte aus Kapitalvermögen oder Vermietung auf den entsprechenden Bögen.
Wenn Sie verlässlich Klarheit haben wollen und sich nicht sicher sind, ob Sie Steuern zahlen müssen, können Sie bei Ihrem Finanzamt auch eine so genannte Nichtveranlagungs-Bescheinigung beantragen. Das ist deutlich weniger aufwändig, als gleich eine ganze Steuererklärung abzugeben. Wenn Sie diese Bescheinigung bekommen, haben Sie es schwarz auf weiß, dass Sie keine Steuern zahlen müssen. Eine Nichtveranlagungsbescheinigung wird ausgestellt, wenn ein Bürger nur über ein Einkommen verfügt, dass innerhalb der Freibeträge (Grundfreibetrag, gegebenenfalls Werbungskostenpauschbetrag, gegebenenfalls Sparerpauschbetrag) bleibt. Mit einer solchen Bescheinigung können beispielsweise Rentner verhindern, dass Banken von ihren Zinserträgen oberhalb des Sparerpauschbetrags Steuern abführen, die sie sich im Folgejahr sowieso per Steuererklärung wieder holen würden. Mit einer Nichtveranlagungsbescheinigung bestätigt Ihnen das Finanzamt, dass Sie keine Steuern zu zahlen haben, vorausgesetzt Ihre Einkommenssituation ändert sich nicht. Eine solche Bescheinigung kann nach dem Ermessen des Finanzamts auf die Dauer von bis zu drei Jahren ausgestellt werden.
Manche Finanzbehörden machen allerdings eine Steuererklärung für das aktuelle Jahr zur Voraussetzung zur Ausstellung einer Nichtveranlagungsbescheinigung für die weiteren Jahre. Sie sollten es einfach probieren.
Hinweis: Diese Informationen entsprechen dem Rechtsstand zum Zeitpunkt der Veröffentlichung.





