Interne Navigation: Zum Inhalt dieser Seite. | Zur Hauptnavigation. | Zum Beginn dieser Seite.
Seitenanfang
ihre-vorsorge.de: Eine Initiative der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung und der Deutschen Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See

Inhalt:

Inhaltsübersicht:

Paare mit Arbeitseinkommen

Wenn der eine Ehe-Partner noch arbeitet, der andere aber schon in Rente gegangen ist, müssen in der Regel sowieso Steuern gezahlt werden, schon allein wegen des Einkommens des berufstätigen Ehe-Partners.

Bereits seit 2005 und früher mussten Renten bei der Steuererklärung angegeben werden. Durch die Neuordnung der Besteuerung der gesetzlichen Rente des anderen Ehegatten aber ist die Steuerbelastung solcher Ehepaare gestiegen. Hier kommt es zu einem ähnlichen Fahrstuhl-Effekt wie bei den Zusatzrenten (siehe Rentner mit Zusatzeinkommen). Wenn ein Standard-Rentner mit einer Arbeitnehmerin verheiratet ist, die im Jahr 30.000 Euro Brutto-Gehalt hat, was ungefähr dem Durchschnittsverdienst entspricht, dann muss dieses Ehepaar durch die geänderte Besteuerung der gesetzlichen Rente im Jahr etwa 1.100 Euro zusätzlich an Steuern zahlen.

Hinweis: Diese Informationen entsprechen dem Rechtsstand zum Zeitpunkt der Veröffentlichung.

Themenhinweise:

Beratung

  • Beratungsstellensuche

Empfehlungen der Redaktion

Interne Navigation: Zum Inhalt dieser Seite. | Zur Hauptnavigation. | Zum Beginn dieser Seite.