Senioren mit hoher Rente
Wer eine überdurchschnittlich hohe gesetzliche Rente bezieht, muss damit rechnen, dass er tatsächlich Steuern zahlen muss.
Ein lediger Rentner, der am 01.01.2008 in den Ruhestand gegangen ist, muss Steuern zahlen, wenn er mehr als 1.400 Euro gesetzliche Rente im Monat bezieht. Das sind im Jahr knapp 17.000 Euro. Diese Grenze berechnet sich nach dem Steuer-Tarif von 2008 folgendermaßen:
1.410 Euro Monatsrente x 12 Monate = 16.920 Euro Jahresrente
16.920 Euro x 56 % = 9.475 Euro Besteuerungsanteil
9.475 Euro Besteuerungsanteil
- 102 Euro Werbungskosten-Pauschbetrag
- 36 Euro Sonderausgaben-Pauschbetrag
- 1.337 Euro Krankenkassen-Beitrag*
- 309 Euro Pflegeversicherungs-Beitrag**
= 7.691 Euro zu versteuerndes Einkommen
* Bei einem Krankenkassenbeitragssatz von 14 % zuzüglich des Sonderbeitrags von 0,9 %
** Bei einem Pflegeversicherungsbeitragssatz von 1,7 % im ersten Halbjahr und von 1,95 Prozent im zweiten Halbjahr.
Ein Rentner mit einem zu versteuernden Einkommen von 7.691 Euro muss vier Euro Einkommensteuer zahlen. Sie sehen, dass die Steuerbelastung an der Grenze von knapp 17.000 Euro gesetzliche Rente im Jahr recht niedrig beginnt. Das liegt daran, dass von dem zu versteuernden Einkommen noch der Grundfreibetrag über 7.664 Euro abgezogen wird. Wirklich versteuert wird in der Rechnung oben also nur die Differenz von 27 Euro.
Generell können Sie sich am Grundfreibetrag orientieren, wenn Sie sich fragen, ob Sie auf Ihre Rente Steuern zahlen müssen. Der Grundfreibetrag gilt steuerrechtlich als das Existenzminimum jedes Steuerzahlers, das nicht besteuert werden darf.
Darauf müssen Sie besonders achten:
Zur vereinfachten Berechnung ermitteln Sie wie im Beispiel den zu versteuernden Prozentsatz Ihrer Rente. Davon ziehen Sie Pauschbeträge und Beiträge zur gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung ab. Das Ergebnis vergleichen Sie mit dem Grundfreibetrag. Liegt es niedriger, müssen Sie keine Steuern zahlen. Ist es höher, sind Steuern fällig.
Da sich der Besteuerungsanteil nach dem Kalenderjahr des Renteneintritts richtet, liegen die Grenzen für Senioren, die früher in Rente gegangen sind, höher, für Senioren, die später in den Ruhestand gehen, aber niedriger. Für die vergangenen Jahre ergeben sich folgende, gerundete Werte:
| Rentenbeginn | Besteuerungs- anteil | Gesetzliche Rente pro Monat, ab der Steuern gezahlt werden müssen | Gesetzliche Rente pro Jahr, ab der Steuern gezahlt werden müssen |
|---|---|---|---|
| 2005 oder früher | 50 % der damaligen Rente | 1.550 Euro | 18.600 Euro |
| 2006 | 52 % der damaligen Rente | 1.500 Euro | 18.000 Euro |
| 2007 | 54 % der damaligen Rente | 1.450 Euro | 17.400 Euro |
| 2008 | 56 % der damaligen Rente | 1.400 Euro | 16.800 Euro |
Für Ehepaare gelten, grob gesagt, die doppelten Beträge, also bei einem Renteneintritt 2008 knapp 34.000 Euro gesetzliche Rente im Jahr beziehungsweise 2.800 Euro im Monat. Wer eine höhere gesetzliche Rente bezieht, muss etwas mehr an den Fiskus abführen.
Rentenerhöhungen: Grundsätzlich wird der Besteuerungsanteil im ersten Rentenbezugsjahr von der Rente abgezogen. Die Differenz ist der Teil der Rente, der steuerfrei bleibt. Dieser Eurobetrag wird wird in den weiteren Jahren als Freibetrag eingesetzt. Damit bleibt es weitgehend beim Besteuerungsanteil des ersten Jahres. Künftige Rentenerhöhungen können aber zu einem leicht höherem zu versteuernden Einkommen führen.
Hinweis: Diese Informationen entsprechen dem Rechtsstand zum Zeitpunkt der Veröffentlichung.





