Nachgelagerte Besteuerung - das neue Prinzip
Arbeitnehmer, die für die Rente sparen, profitieren zunehmend von Steuervorteilen. Künftige Rentner-Generationen werden dafür immer häufiger Steuern zahlen müssen.
"Nachgelagerte Besteuerung bedeutet, dass bestimmte Beiträge zur Altersvorsorge steuerbefreit oder -begünstigt sind. Dafür müssen dann aber die Rentenzahlungen aus diesen Vorsorgeverträgen im Alter versteuert werden. Dieses Prinzip wird seit 2005 schrittweise eingeführt", bringt es Dr. Ursula Wächter von der Deutschen Rentenversicherung Mitteldeutschland auf den Punkt.
Nötig wurde diese Neujustierung des Steuersystems durch ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts. Die Richter bemängelten die unterschiedliche Besteuerung von Rentnern und Pensionären. Erstritten hatte das Urteil ein ehemaliger Staatsanwalt.
Früher: Bis Ende 2004 mussten Rentner selten an den Fiskus denken. Das lag an der so genannten Ertragsanteilsbesteuerung. Dieser Anteil ist ein fiktiver Rechenwert und abhängig vom Alter des Rentners bei Rentenbeginn. Wer 2004 mit 65 Jahren in Rente ging, musste nur 27 Prozent seiner gesetzlichen Rente versteuern. Die Ertragsanteilbesteuerung führte in den meisten Fällen dazu, dass Rentner keine Steuern zahlen müssen, weil der zu entrichtende Betrag unterhalb des Grundfreibetrags lag - und der darf nicht besteuert werden. Beamten-Pensionen wurden hingegen immer voll versteuert. Dafür haben Beamte während ihres Erwerbslebens keine Beiträge zur späteren Pension zu leisten.
Heute: Die Konsequenz des Urteils ist das seit 2005 gültige Alterseinkünftegesetz. Jetzt wird ein bestimmter Teil des Alterseinkommens besteuert - der so genannte Besteuerungsanteil. Dieser Anteil steigt in den nächsten Jahren zunächst in Zwei-Prozent-Schritten, ab 2020 dann in Ein-Prozent-Schritten (siehe Grafik). Künftig werden also auf einen immer größeren Teil des Alterseinkommens Steuern gezahlt. 2040 beträgt der Besteuerungsanteil dann 100 Prozent. Im Gegenzug können Arbeitnehmer aber immer mehr von dem absetzen, was sie für das Alter zurücklegen. Die steuerliche Absetzbarkeit ist aber an Bedingungen geknüpft, wie dieser Artikel zeigt.
Entwicklung des Besteuerungsanteils der Rente bis 2040
Quelle: Deutsche Rentenversicherung
Darauf müssen Sie besonders achten:
Der Besteuerungsanteil steigt immer nur für Neu-Rentner eines Jahres. Wer 2006 in Rente ging, erhält einen Besteuerungsanteil von 52 Prozent zugewiesen. 48 Prozent der Bruttorente bleiben steuerfrei. Dieser steuerfreie Teil wird in einen Eurobetrag umgerechnet und bleibt als Freibetrag für die gesamte Rentenbezugszeit bestehen. Egal also, wie sich die Einkommenssituation des Rentners verändert, der steuerfreie Anteil bleibt immer gleich. Ein Neu-Rentner des Jahres 2007 muss bereits einen Besteuerungsanteil von 54 Prozent einkalkulieren und erhält nur einen steuerfreien Anteil von 46 Prozent.
Hinweis: Diese Informationen entsprechen dem Rechtsstand zum Zeitpunkt der Veröffentlichung.






