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Freude auf die "Entnahmephase"

Herbert Schübel arbeitet im Schichtdienst - das schlaucht. Deswegen will er zwei bis drei Jahre früher aus seinem Job aussteigen. Der Arbeitgeber unterstützt seinen Wunsch.

Mitten in der Nacht - um 3:30 Uhr - ist Herbert Schübel aufgestanden. Um 4:30 begann die Frühschicht des 44-Jährigen im Werk Lülsdorf von Evonik Degussa direkt am Rhein zwischen Köln und Bonn. In der Messwarte muss der Chemikant - voll konzentriert - die Daten von elf Monitoren gleichzeitig im Blick haben. Von hier aus "fährt" er die einige hundert Meter entfernt stehende Etylendichlorid (EDC)-Anlage. Wenn etwas nicht stimmt, muss er sofort den einzigen Mitarbeiter an der Anlage verständigen. Da er einen rollierenden Arbeitsplatz hat, muss er auch selbst raus und über das weitläufige Industriegelände zum EDC-Betrieb eilen. Dazu muss er immer seine klobige Atemschutzmaske mitführen und manchmal auch aufziehen. Sie behindert seine Sicht und macht das Luftholen schwerer. Die Maske dient aber der Sicherheit. Darauf muss überall im Werk genau geachtet werden. Schließlich werden hier hochwertige Laugen und Säuren als Zwischenprodukte für die Glas-, Textil oder Mineralölindustrie hergestellt.

Nach acht Stunden Arbeit - sonntags dauert die Schicht sogar zwölf Stunden - ist Herbert Schübel geschafft. Seit 18 Jahren macht er jetzt Schichtarbeit. Wie lange er das noch durchhält, weiß der 44-jährige Familienvater nicht. Doch ihm ist klar: "Mit 65 kann ich keine Schicht mehr machen. Länger als bis Ende 50 hält das doch keiner aus."

Ein Prozent für den vorzeitigen Ausstieg

Weil er die stressige Schichtarbeit nicht bis 67 durchhalten wird, spart er auf einem Lebensarbeitszeitkonto an. Zurzeit verzichtet er jeden Monat auf ein Prozent seines Gehalts, demnächst - "wenn meine Eigentumswohnung abgezahlt ist" - soll es noch mehr werden. Klar ist für ihn: "Zwei oder drei Jahre vor dem Rentenbeginn will ich mich so von meiner Arbeit verabschieden." Dann, in der so genannten Entnahmephase, läuft sein Gehalt ohne weitere Arbeit bis zum Beginn der Rente unverändert weiter - wenn alles wie geplant funktioniert.

In mehr als 20 Unternehmen der Chemieindustrie wurden bislang Betriebsvereinbarungen über Langzeitkonten abgeschlossen - etwa bei Bayer, Beiersdorf und Basell, weiß Karin Erhard, Tarifexpertin bei der Industriegewerkschaft Bergbau, Chemie, Energie in Hannover. "Beispielhaft" findet sie die Regelungen bei Evonik Degussa, auf deren Grundlage auch Herbert Schübel für den Vorruhestand anspart. Besonders günstig ist hier: Der Arbeitgeber schießt zu den Entgeltbestandteilen, die der Arbeitnehmer ins Konto einbringt, eine "Grundförderung" hinzu: Stellt Herbert Schübel mindestens ein Hundertstel seines Bruttojahreseinkommens ins Konto ein, so schlägt der Arbeitgeber 7,5 Prozent auf die Ansparsumme drauf. Höchstens gibt es 12,5 Prozent Zuschuss, wenn drei Prozent des Bruttojahreseinkommens auf das Langzeitkonto fließen.

Zuschlag nur für frühstmögliche Rente

Wenn Schübel am Ende seines Arbeitslebens sein Langzeitkonto plündert, gibt es noch einmal eine aufstockende Förderung durch den Betrieb, die zwischen 7,5 und 12,5 Prozent des gesamten Wertguthabens liegt. Das gilt allerdings nach den Vereinbarung bei Evonik Degussa nur dann, wenn der Arbeitnehmer sich grundsätzlich verpflichtet hat, seine Altersrente "zum frühestmöglichen Zeitpunkt unter Inkaufnahme von Abschlägen" in Anspruch zu nehmen und den Austrittszeitpunkt "an den Bedarf des Arbeitgebers anzupassen". Arbeitnehmer müssen genau nachrechnen, denn die Abschläge gelten dann lebenslang und nicht nur bis zum Erreichen der eigentlichen Regelaltersrente.

Hinweis: Diese Informationen entsprechen dem Rechtsstand zum Zeitpunkt der Veröffentlichung.

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