Insolvenzsicherung
Nur jede dritte Firma, die Langzeitkonten anbietet, hat Vorkehrungen für einen Insolvenzschutz getroffen.
Wer Arbeitszeit oder bestimmte Vergütungsbestandteile auf einem Langzeitkonto anspart, gibt seiner Firma quasi einen Kredit. Deshalb sollte Vorsorge getroffen werden für den Fall, dass das Unternehmen Pleite macht. Der Gesetzgeber verpflichtet Arbeitgeber zwar, größere Guthaben abzusichern. Hält sich ein Betrieb jedoch nicht an diese Verpflichtung, die in Paragraph 7b des vierten Sozialgesetzbuchs geregelt ist, so drohen keine Sanktionen. Nach einem Bericht des Wirtschaftsmagazins Capital hat nur jede dritte Firma, die Langzeitkonten anbietet, bislang die verlangten Vorkehrungen zum Insolvenzschutz getroffen.
Anders ist das in der chemischen Industrie. "Langzeitkonten ohne Insolvenzschutz sind nicht akzeptabel", findet Karin Erhard, Tarifexpertin der Chemiegewerkschaft. Entsprechend verpflichtet hier der Manteltarifvertrag Arbeitgeber zu einer Insolvenzsicherung, "die entweder betrieblich oder in einer ausfinanzierten überbetrieblichen Einrichtung erfolgt". Außerdem ist im Tarifvertrag geregelt, dass "den Arbeitnehmern schriftlich die zur Insolvenzsicherung der Langzeitkonten getroffenen Maßnahmen" mitgeteilt werden müssen. Auch das Lebensarbeitszeitkonto des 44-jährigen Herbert Schübel ist gegen den Pleitefall gesichert. "Sonst hätte ich mich gar nicht darauf eingelassen", erklärt der Chemikant.
Hinweis: Diese Informationen entsprechen dem Rechtsstand zum Zeitpunkt der Veröffentlichung.





