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So funktionieren Langzeitkonten

Heute verzichten, später genießen. So funktionieren Sparpläne - auch auf Langzeitkonten.

Arbeitnehmer verzichten zunächst auf die Auszahlung von Teilen ihrer geleisteten Arbeitszeit, ihrer Überstunden oder auch auf Urlaubstage oder Prämien. Die nicht ausgezahlten Bruttobezüge verbucht der Arbeitgeber dann auf einem Langzeitkonto. Für diesen Teil der Bezüge fallen zunächst noch keine Steuern und Sozialversicherungsbeiträge an - diese müssen erst in der so genannten Entnahmephase gezahlt werden. Das Langzeitkonto wird entweder als Zeit- oder als Geldkonto geführt. Die Guthaben können für verschiedene Zwecke genutzt werden. Noch vor ein paar Jahren stand die Finanzierung eines Sabbatjahres oder Langzeiturlaubs im Vordergrund. Seit die Rente mit 67 beschlossen wurde, geht es zunehmend um die Finanzierung eines vorzeitigen Eintritts in den Ruhestand.

Denkbar ist beispielsweise: Ein Arbeitnehmer verzichtet ab dem 55. Lebensjahr auf die Auszahlung eines Zehntels seines Bruttogehalts. Auf diese Weise spart er bis zum 65. Lebensjahr ein "Arbeitsjahr" an. Dieses kann er nutzen, um sich vorzeitig vom Arbeitsplatz zu verabschieden. Das sozialversicherte Arbeitsverhältnis bleibt dann aber noch für die Dauer der gesparten Zeit - hier für ein Jahr - weiter bestehen. Das Modell funktioniert ganz ähnlich wie die Altersteilzeit, deren staatliche Förderung 2009 voraussichtlich ausläuft.

Trotz Freizeit weiter beschäftigt

Gesetzlich oder tarifvertraglich sind die Langzeitkonten nicht vorgeschrieben. Der Gesetzgeber hat jedoch die Rahmenbedingungen geschaffen, um diese Konten einzurichten - und zwar durch das so genannte Flexi-Gesetz von 1998. Hierdurch wurde die Einrichtung von Wertguthaben und deren Entnahme in einer längeren arbeitsfreien Zeit sozialversicherungsrechtlich abgesichert. Das sozialversicherte Beschäftigungsverhältnis kann so in der Freistellungsphase (also in der Auszeit) erhalten bleiben. Voraussetzung ist dafür aber vor allem: In dieser Zeit wird weiter Arbeitsentgelt gezahlt. Abschläge bis zu 30 Prozent sind dabei erlaubt.

Keine "Plünderung" für Kurzarbeitergeld

Tipp: Soweit ein Langzeitkonto dem vorzeitigen Ausstieg im Alter dienen soll, sollte dies ausdrücklich auch vertraglich festgelegt werden. Langzeitkonten, die für ein Sabbatjahr im Erwerbsleben genutzt werden können, sind für den Fall der Kurzarbeit nämlich schlechter geschützt. Der Schutz tritt hier erst dann ein, wenn das Guthaben "den Umfang von zehn Prozent der ohne Mehrarbeit geschuldeten Jahresarbeitszeit eines Arbeitnehmers übersteigt" oder "länger als ein Jahr unverändert bestanden hat".

Das bedeutet beispielsweise: In den ersten zwölf Monaten des Bestehens eines Langzeitkontos können die Arbeitsagenturen bei einer Jahresarbeitszeit von 1700 Stunden verlangen, dass Konten, auf denen weniger als 170 Arbeitsstunden angespart sind, zunächst aufgelöst werden. Erst dann wird Kurzarbeitergeld bewilligt.

Hinweis: Diese Informationen entsprechen dem Rechtsstand zum Zeitpunkt der Veröffentlichung.

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