Interne Navigation: Zum Inhalt dieser Seite. | Zur Hauptnavigation. | Zum Beginn dieser Seite.
Seitenanfang
ihre-vorsorge.de: Eine Initiative der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung und der Deutschen Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See

Inhalt:

Inhaltsübersicht:

Zurück in die gesetzliche Krankenversicherung

Über ein Lebensarbeitszeitkonto können manche privat versicherte Arbeitnehmer in die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) zurückkehren.

Die Rückkehr in die gesetzliche Krankenversicherung kann zum Beispiel von Vorteil sein, um nach einer Heirat oder der Geburt eines Kindes die kostenfreie Familienversicherung bei einer gesetzlichen Kasse zu nutzen. "Wer will, kann eine Punktlandung machen und sein aktuelles Einkommen so verringern, dass er wieder versicherungspflichtig wird", erläutert Uwe Werner, Dezernent bei der Knappschaft.

Wer etwa zuletzt jährlich 50.000 Euro als sozialversicherungspflichtiges Arbeitsentgelt erzielt hat und ab dem darauf folgenden Jahr 10.000 Euro per Lebensarbeitszeitkonto in die Zukunft "verschiebt", dessen aktuelle Einkünfte betragen nach den Regeln der Krankenversicherung nur noch 40.000 Euro. Werner kommentiert: "Damit ist er versicherungspflichtig und muss sich bei einer gesetzlichen Kasse seiner Wahl versichern - etwa bei der Knappschaft, die mittlerweile ja für alle Versicherten offen ist."

Einige privat Versicherte profitieren von niedriger Schwelle

In der gesetzlichen Krankenversicherung müssen sich alle Arbeitnehmer versichern, deren sozialversicherungspflichtiges Bruttojahresentgelt unter der Versicherungspflichtgrenze liegt. Diese Grenze beträgt derzeit in der Regel 48.150 Euro. "Wer einen Cent mehr verdient ist nicht mehr versicherungspflichtig, er kann sich privat versichern oder sich freiwillig weiter gesetzlich versichern", erläutert der Experte der Knappschaft. Das funktioniert aber genauso auch umgekehrt. Sinkt das Arbeitsentgelt, auf das Sozialversicherungsbeiträge anfallen, wieder auf diesen Wert oder darunter, so besteht in aller Regel wieder Versicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenversicherung. Für langjährig privat Versicherte gilt allerdings bei der Versicherungspflichtgrenze meist ein niedrigerer Betrag: Wer schon Ende 2002 privat versichert war, für den liegt die für die Rückkehr in die gesetzliche Krankenversicherung entscheidende Jahresentgeltgrenze bei 43.200 Euro.

Von der Pflicht zur Rückkehr in eine gesetzliche Kasse kann man sich nur in wenigen Ausnahmefällen befreien lassen und privat versichert bleiben. Dies wäre beispielsweise dann möglich, wenn ein Arbeitnehmer (mindestens) die Hälfte seiner Arbeitszeit auf einem Langzeitkonto ansparen würde. Genauer: Wenn die Arbeitszeit, für die er aktuell Arbeitsentgelt erhielte "auf die Hälfte oder weniger als die Hälfte der regelmäßigen Wochenarbeitszeit vergleichbarer Vollbeschäftigter des Betriebes herabgesetzt" würde. Dies regelt Paragraf 8 Absatz 1 Nummer 3 des Fünften Sozialgesetzbuchs.

Fazit: Gut verdienende Arbeitnehmer, die sich für ein Lebensarbeitszeitkonto entscheiden, sollten dabei immer auch die Krankenversicherung im Blick haben.

Der Pferdefuß

All dies gilt nur für Arbeitnehmer unter 55 Jahren. Langjährig privat versicherten Arbeitnehmern, die 55 oder älter sind, ist die Rückkehr in die gesetzliche Versicherung dagegen in der Regel versperrt - auch wenn ihr Einkommen die Jahresarbeitsentgeltgrenze unterschreitet.

Hinweis: Diese Informationen entsprechen dem Rechtsstand zum Zeitpunkt der Veröffentlichung.

Themenhinweise:

Beratung

  • Beratungsstellensuche

Empfehlungen der Redaktion

Interne Navigation: Zum Inhalt dieser Seite. | Zur Hauptnavigation. | Zum Beginn dieser Seite.