Zusatzrente und Krankenversicherung
Sozialversicherungsbeiträge auf die Riester-Rente? Wer in die Krankenversicherung der Rentner kommt, braucht sich keine Sorgen zu machen.
Die meisten Rentner werden künftig - zusätzlich zur gesetzlichen Rente und zur Betriebsrente - noch andere Alterseinkünfte haben: Eine Riester-Rente, eine Rürup-Rente oder eine andere private Rentenversicherung. Und das ist gut so.
Allerdings: Wer so vielseitig abgesichert ist, sollte besonders auf seine Krankenversicherung achten. Wer nicht aufpasst, muss nämlich von den zusätzlichen Alterseinkünften Beiträge an die Kranken- und Pflegeversicherung abführen. Dies gilt auch für die Riester-Rente. Betroffen hiervon sind diejenigen, die im Alter freiwillig gesetzlich versichert sind. Wer dagegen im Alter pflichtversichert ist (in der Krankenversicherung der Rentner, kurz: KVdR), bleibt hiervon verschont.
Die zusätzliche Belastung der Renteneinkünfte können gesetzlich Versicherte vermeiden, indem sie der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) gleich "treu bleiben" - oder wenigstens rechtzeitig wieder in die GKV zurückkehren.
Krankenversicherung der Rentner
Die Riester-Rente ist sozialversicherungsfrei - damit werben die Verkäufer von Riester-Verträgen. Diese positive Botschaft gilt allerdings nur dann, wenn die Riester-Anleger im Alter in einer gesetzlichen Kasse pflichtversichert (oder privat versichert) sind, nicht jedoch für freiwillig Versicherte. Letztere müssen von 200 Euro Riester-Rente rund 35 Euro an ihre Kranken- und Pflegeversicherung abführen.
Wen die KVdR aufnimmt
Die KVdR ist so etwas wie eine "Exklusiveinrichtung" für diejenigen, die in ihrem Arbeitsleben der gesetzlichen Krankenversicherung besonders treu waren. Nicht jeder, der vor dem Rentenbezug gesetzlich versichert war, kommt in die KVdR hinein, den anderen bleibt nur die freiwillige Versicherung (oder die private Krankenversicherung, die allerdings gerade für ältere Neueinsteiger unerschwinglich ist).
Wege zurück in die gesetzliche Krankenversicherung
Rund zehn Prozent aller Bundesbürger sind privat krankenversichert. Manche würden gerne wieder in die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) zurück - etwa wenn sie Kinder bekommen, die dann hier kostenfrei mitversichert sind. Ein zusätzliches Argument ist sicher die Krankenversicherung der Rentner. Wir erklären Ihnen, wann die Rückkehr in die GKV möglich ist.
Ab 55 geht (meist) nichts mehr
Wer in die GKV zurückkehren möchte, sollte auf in jeden Fall vor seinem 55. Geburtstag aktiv werden. Denn ab 55 sind fast alle Rückkehrwege versperrt.
Private Krankenversicherung
Freiwillig Versicherte, die sich nun ärgern, dass ihre Riester-Bezüge und andere Alterseinkünfte von den gesetzlichen Kassen mit Beiträgen zur Kranken- und Pflegeversicherung belegt werden, werden sich wohl häufig für die Frage interessieren, ob es dann nicht doch günstiger ist, gleich in die private Krankenversicherung zu wechseln.
Hinweis: Diese Informationen entsprechen dem Rechtsstand zum Zeitpunkt der Veröffentlichung.






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