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Privatversicherung

Eine private Krankenversicherung ist für viele Ältere wegen der damit verbundenen Kosten kaum eine Alternative.

Zwei Fragen stellen sich für die Betroffenen:

  • Können sie in die private Kranken- und Pflegeversicherung wechseln?
  • Lohnt sich ein solcher Wechsel?

Vom Grundsatz her, besteht für die Betroffenen die Wechsel-Möglichkeit. Ab 2009 müssen die privaten Krankenkassen einen Basistarif anbieten und - unabhängig von der Gesundheitssituation der Versicherungsinteressenten - jeden gesetzlich Versicherten aufnehmen, der wechselwillig ist und das Recht hat, den gesetzlichen Kassen den Rücken zu kehren. Sämtliche Unternehmen der Privaten Krankenversicherung (PKV) müssen diesen Tarif anbieten. Eine Risikoprüfung darf nicht stattfinden. Die privaten Versicherungen müssen also - anders als bislang - auch Schwerstkranke aufnehmen, und zwar im Basistarif ohne jeden Risikozuschlag.

Der Basistarif der PKV bietet von den Leistungen her das gleiche Niveau wie die gesetzliche Krankenversicherung. Es stellt sich also die Frage, ob ein Wechsel in die private Versicherung sich für Rentner unter rein finanziellen Aspekten lohnt. Die genauen Regelungen zum Basistarif enthält das "Versicherungsaufsichtsgesetz" Dessen neuer Paragraf 12 Absatz 1c regelt Folgendes: Der Basistarif darf "den Höchstbetrag der gesetzlichen Krankenversicherung nicht übersteigen; dieser Höchstbetrag errechnet sich aus dem allgemeinen Beitragssatz der Krankenkassen vom 1. Januar des Vorjahres und der Beitragsbemessungsgrenze; abweichend davon wird im Jahr 2009 zur Berechnung des Höchstbeitrags der allgemeine Beitragssatz der Krankenkassen vom 1. Januar 2009 zu Grunde gelegt".

Derzeit (2008) würde nach diesen Regelungen ein Höchstbeitrag von 532,80 Euro gelten. 2009 - mit Einführung des Gesundheitsfonds - dürfte dieser Betrag noch etwas ansteigen. Es ist davon auszugehen, dass für Rentner - anders als für einen 20-Jährigen - der Höchstbeitrag erhoben wird. Nach Informationen des Verbands der privaten Krankenversicherung wird beim derzeitigen Standardtarif der Höchstbeitrag bereits vor dem Alter von 60 Jahren erreicht, mit Unterschieden zwischen Männern und Frauen.

Doppelte Beiträge für Ehepaare

Rentnerehepaare, die jeweils den Basistarif wählen, müssen übrigens zweimal den vollen für sie geltenden Satz des Basistarifs, vermutlich also jeweils den Höchstsatz zahlen. Die ursprünglich geplante Deckelung des Ehepartner-Höchstsatzes auf 50 Prozent des Maximalbeitrags wurde 2007 im Laufe des Gesetzgebungsverfahrens aufgegeben. Praktisch bedeutet dies, dass Rentnerehepaare, die sich für den Basistarif der privaten Krankenversicherung entscheiden, ab 2009 allein für die Krankenversicherung mit Beiträgen in Höhe von etwa 1.100 Euro rechnen müssen. An der Versicherung des Ehepartners beteiligt sich die Rentenversicherung nur dann, wenn dieser selbst eine gesetzliche Rente erhält - und wiederum nur mit sieben Prozent des Bruttorentenbetrags.

Beteiligung der Rentenversicherung

Generell beteiligt sich die gesetzliche Rentenversicherung auch an den Krankenversicherungsbeiträgen von Privatversicherten - allerdings maximal bis zur Hälfte des (durchschnittlichen) allgemeinen Beitragssatzes der gesetzlichen Krankenkassen, der derzeit etwa 14 Prozent beträgt, also mit etwa sieben Prozent. Wer eine gesetzliche Rente von 1.500 Euro monatlich erhält, bei dem beteiligt sich die gesetzliche Rentenversicherung damit an der privaten Krankenversicherung mit (7 Prozent von 1.500 Euro = ) 105 Euro monatlich. Ab 2009 gilt - mit Einführung des Gesundheitsfonds - ein einheitlicher Beitrag aller Kassen.

Pflegeversicherung folgt

Hinzu kommen noch die Beiträge zur Pflegeversicherung, denn auch hier gilt der Grundsatz: "Die Pflegeversicherung folgt der Krankenversicherung". Wer sich privat krankenversichert, muss sich demnach auch privat pflegeversichern. Das elfte Sozialgesetzbuch (Sozialgesetzbuch XI Pflegeversicherung) sieht in Paragraf 110 Absatz 1 Nr. 2e bereits seit jeher eine den neuen Basistarif-Bestimmungen bei der Krankenversicherung vergleichbare Regelung vor.

Danach dürfen die privaten Krankenversicherungsunternehmen "keine Prämienhöhe, die den Höchstbeitrag der sozialen Pflegeversicherung übersteigt" vorsehen. Hier gilt allerdings - anders als bei dem Basistarif der gesetzlichen Krankenversicherung - für Ehepartner eine Deckelung auf 50 Prozent dieses Beitrags.

Für Personen, die in der privaten Pflegeversicherung versichert sind, gilt nach der Beitragssatzerhöhung vom Juli 2008 ein Höchstbeitrag von 70,20 Euro monatlich (für Kinderlose sind es 79,20 Euro). Für ältere Versicherte jenseits der 60 Jahre gilt nach Auskunft des Verbands der privaten Krankenversicherung bei der Pflegeversicherung durchweg der Höchstsatz.

Fazit

Lediglich für Personen, deren persönliche Alterseinkünfte in der Nähe der Beitragsbemessungsgrenze (3.600 Euro) liegen, lohnt es sich, den Wechsel in die private Versicherung zu erwägen.

Hinweis: Diese Informationen entsprechen dem Rechtsstand zum Zeitpunkt der Veröffentlichung.

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