Riester-Fondssparplan
An der Börse winken für die Riester-Rente die besten Renditechancen - und die höchsten Risiken. Aber die Zeit kann Wunden heilen ...
Riester-Fondssparpläne unterscheiden sich von konventionellen Fondssparplänen dadurch, dass ab dem Zeitpunkt der Rente mindestens die eingezahlten Sparbeiträge sowie die Zulagen für die Rentenzahlungen auf dem Anlagekonto zur Verfügung stehen müssen. Diese Sicherheit wird dadurch gewährleistet, dass ein Teil des Anlagevermögens in sichere Rentenfonds fließt. Dabei bedienen sich die Anbieter ganz unterschiedlicher Strategien: Die einen stecken die eingesammelten Gelder zunächst großzügig in Aktien, um sie dann später umzuschichten. Andere lassen Sparer aus einem Sortiment einen Basisfonds wählen, in den ein Großteil des Geldes fließt. Ein anderer Anbieter setzt von Anfang an auf einen defensiven Mischfonds. Wie bei allen anderen Riester-Sparformen können Anleger zum Rentenbeginn 30 Prozent der Ersparnisse abheben. Der Rest wird in einen Auszahlplan und eine Rentenversicherung gesteckt, die eine lebenslange Riester-Rente garantiert.
Sparen beim Ausgabeaufschlag
Sparen können Anleger vor allem beim unumgänglichen Ausgabeaufschlag - der beträgt bis zu fünf Prozent. Einige freie Fondsvermittler gewähren 50 Prozent Rabatt auf den Aufschlag. Diese Differenz erhöht später die Rente. Ein Wechsel zu einem freien Fondsvermittler ist auch für Bestandskunden möglich. Eine Tabelle von Vermittlern enthält die Novemberausgabe der Zeitschrift Finanztest aus dem Jahr 2007 (siehe Linktipp).
Der Ausgabeaufschlag ist nicht der einzige Kostenfaktor: Depotkosten und Verwaltungsaufschläge belasten zusätzlich die Rendite. Derzeit strittig ist, ob bei Fondssparplänen die Abschlusskosten auf die Gesamtdauer des Vertrages verteilt werden oder schon in den ersten Jahren von den Fondsgesellschaften einkassiert werden. Nachdem das Bundesfinanzministerium zunächst gegenüber dem Verbraucherzentrale Bundesverband klarstellte, dass auch für Riester-Fonds das Verbot der Kostenvorausbelastung nach dem neuen Investmentgesetz gelte, ruderte es alsbald zurück. Kostenvorausbelastungen seien doch erlaubt, korrigierte das Bundesfinanzministerium Ende Januar. Nun drängt der Verband der Verbraucherzentralen auf eine juristische Klärung und zieht gegen einen Anbieter vor Gericht. Im Kern geht es um die Frage, ob Riester-Fonds dem neuen Investmentgesetz oder dem sonst für Riester-Produkte gültigen Altersvorsorgezertifizierungsgesetz unterliegen.
Fazit
Verbraucherschützer raten diese Riester-Form Sparern bis zum 40. Lebensjahr, weil es wahrscheinlich ist, dass durch die lange Spardauer Kursschwankungen ausgeglichen werden können.
- www.test.de
Direkter Link auf einen Test von Riester-Rentenversicherungen der Stiftung Warentest (Testergebnisse kosten zwei Euro).




