Für Gutverdiener: Steuer-Förderung
Gutverdienende und Sparer, die nur die Grundzulage für ihre Riester-Rente erhalten, profitieren oft von einer auf die Steuern ausgerichtete Sparstrategie.
Bis zu einem Höchstbetrag von 2.100 Euro lassen sich Riester-Einzahlungen im Rahmen des Sonderausgabenabzugs absetzen. Dieser Betrag gilt inklusive der Zulagen. Sind beide Ehepartner direkt förderungsberechtigt, können sie beide bis zu 2.100 Euro "steuerschonend" einzahlen. Ist nur ein Ehepartner direkt förderberechtigt, können seit 2012 maximal 2.160 Euro in der Steuererklärung geltend gemacht werden. Allerdings zählen dabei die Sparraten de mittelbar Förderberechtigten bis zum MAximalbetrag von 2.160 Euro mit.
Ob Sparer ihre Einzahlungen an der Zulagen- oder Steuerförderung ausrichten sollen, hängt nicht zuletzt davon ab, mit welchem Grenzsteuersatz sie versteuert werden. Je höher der ist, desto mehr kann sich die Steuer-Förderung rentieren, weil die Riester-Beiträge vom zu versteuerndem Einkommen abgezogen werden. Ein weiterer Vorteil entsteht: Die spätere Riester-Rente fällt höher aus. Die Stiftung Warentest schreibt: "Gutverdienende, allein stehende Sparer, denen nur die Grundzulage (...) zusteht, haben meist den größeren zusätzlichen Steuervorteil. Sie haben einerseits einen vergleichsweise hohen persönlichen Steuersatz. Andererseits ist die Zulage, die vom Steuervorteil abgeht, nicht hoch."
Wichtig: Auch wenn der Weg der Steuer-Förderung eingeschlagen wird, muss ein Zulagenantrag gestellt werden! Der Grund ist die Günstigerprüfung, die stark vereinfacht so abläuft: Das Finanzamt zieht vom Einkommen die Riester-Einzahlungen ab. Aus dieser Steuerersparnis werden die Zulagen abgezogen. Bei einer positiven Differenz, wird dieser Betrag von der Steuerschuld abgezogen.
- Riester-Rechner
Ermitteln Sie selbst, wie viel staatliche Förderung Sie bekommen.




