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Aber bitte mit Zulagen - der Riester-Zulagenantrag

Erst die staatlichen Zulagen machen aus der Riester-Rente eine Rendite-Rente. Kinderzulage und Grundzulage machen diese Altersvorsorgeform für viele attraktiv. Optimieren Sie Ihren Riester-Vertrag so, dass Sie das Maximum an staatlicher Förderung herausholen. Beim Ausfüllen der Zulagenanträge hilft ihre-vorsorge.de.

Zulagen: Wer kriegt sie und wie viel?

Egal ob Versicherung, Bank- oder Fondssparplan - ohne die staatlichen Zulagen lohnen sich diese Riester-Produkte nicht. In der Regel erhalten alle deutschen Arbeitnehmer, die Beiträge in die gesetzliche Rentenversicherung zahlen, den Zuschuss. Der Clou: Auch Ehepartner, die keine Beiträge leisten, können Zulagen erhalten. Wie das funktioniert, zeigen wir hier.

Die eigene Sparleistung

Nur wer auch selber für seine Altersvorsorge spart, erhält auch Zulagen vom Staat. Derzeit müssen drei Prozent des Vorjahreseinkommens für die Altersvorsorge auf die hohe Kante gelegt werden. So berechnen Sie die eigene Sparleistung.

Zulagen-Tricks

Auch Selbständige, die nicht in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen, können in den Genuss staatlicher Riester-Förderung kommen. Das gilt auch für Minijobber, die sich für wenige Euro hohe Zulagen sichern können.

Riester-Zulagenantrag

Mit diesem Formular sichern Sie sich die Grund- und Kinderzulagen. Welche Dokumente Sie für das Ausfüllen brauchen und was Sie bei einem Dauerzulagenantrag beachten müssen, erfahren Sie hier.

Zweifelsfragen

Was passiert mit den Zulagen nach einer Scheidung, können Riester-Verträge gekündigt werden, wie berechnen sich die Zulagen bei Arbeitslosigkeit? Antworten auf diese und viele weitere Fragen erhalten Sie hier.

Einstiegs-Film: Riester-Rente - aber bitte mit Zulage

Wie viel staatliche Förderung Sie erhalten können und alle Basis-Fakten rund um den Zulagenantrags zeigt Ihnen der ihre-vorsorge.de-Film in 3.30 Minuten. Je nachdem über welche Internetverbindung Sie verfügen, können Sie zwischen fünf Versionen wählen.

Hinweis: Diese Informationen entsprechen dem Rechtsstand zum Zeitpunkt der Veröffentlichung.

Themenhinweise:

Beratung

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