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Der Zulagenantrag

Egal wo Sie einen Riester-Vertrag abgeschlossen haben, Sie erhalten immer einen Zulagenantrag zugeschickt. Er ist einer der Grundlagen für die Berechnung der Zulagen - nehmen Sie sich also Zeit für das Ausfüllen, es lohnt sich.

Sie benötigen meist folgende Dokumente:

  • Die Vertragsunterlagen, wie Sie Ihnen vom Kreditinstitut, der Fondsgesellschaft oder der Versicherung zugeschickt wurden, zwecks Kontrolle der Angaben.
  • Die "Meldung zur Sozialversicherung nach der DEÜV" aus dem Vorjahr (eine Aufstellung Ihrer Sozialversicherungsbeträge, die Sie vom Personalbüro erhalten). Sie ist in den meisten Fällen die Grundlage zur Berechnung der Sparbetrags. Außerdem können Sie aus ihr Ihre Sozialversicherungsnummer entnehmen. Sind Sie mittelbar zulagenberechtigt, benötigen Sie auch die Sozialversicherungsnummer des Ehepartners.
  • Einen Einkommensteuerbescheid, aus dem Sie die Steuernummer und das zuständige Finanzamt entnehmen können.
  • Soll eine Kinderzulage beantragt werden, benötigen Sie einen Kindergeldbescheid, um die zuständige Familienkasse sowie die Kindergeldnummer angeben zu können.
  • Beamte, Richter und Berufssoldaten verfügen über keine Sozialversicherungsnummer. Sie müssen über ihre Besoldungsstelle eine Zulagennummer beantragen. Das Formular erhalten Sie bei der Besoldungsstelle.

Darüber hinaus können weitere Dokumente nötig sein. Etwa wenn Sie Entgeltersatzleistungen (Arbeitslosen- oder Krankengeld) beziehen oder in Altersteilzeit arbeiten. Alle weiteren Schritte entnehmen Sie bitte unserer Ausfüllhilfe.

Dauerzulagenantrag: Unter "H" können Sie aus dem Antrag einen Dauerzulagenantrag machen. Damit müssen Sie nicht jedes Jahr erneut die Zulagen beantragen, das macht Ihr Riester-Vertragspartner für Sie in den Folgejahren automatisch. Das spart viel Arbeit, kann aber auch Nachteile mit sich bringen, wie Claudia Weidig von der Deutschen Rentenversicherung Unterfranken erklärt: "Bei einem Dauerzulagenantrag sollte man beachten, dass man alle Änderungen - seien sie beruflicher oder familiärer Art - dem Anbieter melden sollte. Das ist ganz wichtig, damit Sie keine Zulagen verschenken."

Kinderzulage: Für die Kinderzulage(n) müssen weitere Blätter ausgefüllt werden. "Die Kinderzulage ist an das Kindergeld geknüpft. Für Kinder ab Geburtsjahrgang 1983 wird Kindergeld seit 2007 nur noch bis zur Vollendung des 25. und nicht mehr bis zur Vollendung des 27. Lebensjahres gezahlt. Für den Geburtsjahrgang 1982 gilt das 26. Lebensjahr.

Entfällt die Kindergeldberechtigung, muss das dem Riester-Vertragsanbieter mitgeteilt werden, die Zulagen entfallen dann ab dem folgenden Jahr. Die Kinderzulage erhält automatisch die Mutter, soll die Zulage an den Vater fließen, muss das im Antrag vermerkt werden.

Im Antrag muss angegeben werden, von wo das Kindergeld kommt: Arbeitnehmer erhalten es in der Regel von der Familienkasse der Arbeitsagentur, im öffentlichen Dienst ist es der Arbeitgeber und bei Beamten ist es die Besoldungsstelle. Die ebenfalls abgefragte Kindergeldnummer findet sich unter Verwendungszweck auf dem Kontoauszug oder im erstmaligen Bescheid.

Hinweis: Diese Informationen entsprechen dem Rechtsstand zum Zeitpunkt der Veröffentlichung.

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