Die eigene Sparleistung
Die volle Zulage fließt nur, wenn drei Prozent (ab 2008: vier Prozent) des sozialversicherungspflichtigen Vorjahreseinkommens in den Riester-Vertrag eingezahlt werden.
Das ist viel Geld, aber der Staat hilft, in dem Sie die Zulagen einrechnen dürfen - auch die, die Sie für die Kinder bekommen!
| Berechnung | Beispiel Familie, Alleinverdiener, 33.000 Euro Vorjahreseinkommen, 1 Kind |
|---|---|
| Eigene Sparleistung | 738 Euro |
| + staatl. Zulagen | 252 Euro (114 Grundzulage + 138 Kinderzulage) |
| = 3 Prozent des Einkommens | = 990 Euro |
Tipp: Wenn Sie und Ihr Partner über einen Riester-Vertrag verfügen, darf sich ein Elternteil die Kinderzulagen anrechnen. Beispiel: Beide Eltern verfügen über einen Riester-Vertrag und haben drei Kinder. Bei der Berechnung der eigenen Sparleistung darf ein Elternteil sich 528 Euro "gutschreiben" (3 mal 138 Euro + 114 Euro). Die Kinderzulagen werden nur für einen Berechtigten gezahlt.
Wie hoch Ihr Eigenanteil sein muss, um die Zulagen voll erhalten zu können, zeigt Ihnen unser Förderrechner Riester-Rente. Können Sie die geforderte eigene Sparleistung nicht aufbringen, werden die Zulagen entsprechend gekürzt.
Steuern: Beiträge zur Riester-Rente können auch steuerlich im Rahmen des Sonderausgabenabzugs abgesetzt werden. Der maximale Sonderausgabenabzug beträgt 2007 1.575 Euro. Der Sonderausgabenabzug lohnt sich vor allem für Besserverdiener, die hohe Steuern zahlen müssen.
Hinweis: Diese Informationen entsprechen dem Rechtsstand zum Zeitpunkt der Veröffentlichung.





