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ihre-vorsorge.de: Eine Initiative der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung und der Deutschen Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See

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Zulagen: Wer kriegt sie und wie viel?

In der Regel erhalten alle, die Pflichtbeiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung zahlen, auch die staatlichen Zulagen zum Riester-Vertrag. Auch Beamte, Richter und Soldaten gehören zum Kreis der Förderberechtigten.

Eine genaue Auflistung der Förderberechtigten finden Sie in der Ausfüllhilfe. Der Staat zahlt jedem Riester-Sparer eine Grundzulage von derzeit 114 Euro im Jahr. Für jedes kindergeldberechtigte Kind gibt es eine zusätzliche Kinderzulage von 138 Euro. Ab 2008 erhöht sich die Kinderzulage auf 185 Euro. Für Kinder, die ab 2008 geboren werden, sollen sogar 300 Euro Kinderzulage fließen, so der Koalitionsvertrag zwischen CDU und SPD.

Während der ersten 36 Monate erhalten Mütter in der gesetzlichen Rentenversicherung Kindererziehungszeiten angerechnet. Das führt dazu, dass sie einen Anspruch auf Riester-Zulagen haben, auch ohne erwerbstätig zu sein. In dieser Zeit müssen sie einen Mindesteigenbetrag von jährlich 60 Euro zahlen. Nach diesen drei Jahren besteht nur noch eine "mittelbare Zulagenberechtigung".

Mittelbar zulagenberechtigt: Hat der Ehepartner einen Riester-Vertrag abgeschlossen, sind Sie "mittelbar zulagenberechtigt" auch wenn Sie keine Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung zahlen. Voraussetzungen: Sie leben nicht dauerhaft getrennt von Ihrem Ehepartner und Sie haben einen eigenen riesterfähigen Altersvorsorgevertrag abgeschlossen. In diesem Fall müssen Sie auch keine eigenen Beiträge zahlen, das Riester-Vorsorgevermögen wächst allein aus den Zulagen. Allerdings muss der Partner den Mindesteigenbeitrag von 60 Euro im Jahr in seinen Vertrag einzahlen.

Hinweis: Diese Informationen entsprechen dem Rechtsstand zum Zeitpunkt der Veröffentlichung.

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