Zweifelsfragen
Der Teufel liegt im Detail. Hier ein paar Antworten auf drängende Fragen rund um das Riester-Sparen. Und sollten noch Fragen offen sein, verraten wir Ihnen am Ende des Textes vier Anlaufstellen für Ihr Anliegen.
Müssen Beamte ihren Zulagenantrag schneller stellen?
Nein, das war nur früher so. Heutzutage können sich Beamte genau so viel Zeit lassen wie alle anderen Förderberechtigten auch - der Zulagenantrag muss also spätestens zwei Jahre nach dem Jahr, für das die Zulagen gezahlt werden sollen, schriftlich eingereicht werden. Ratsam ist das lange Warten nicht, schließlich gibt es auch auf die Zulagen Zinsen.
Wird ein Riester-Vertrag samt Zulagen vererbt?
Stirbt der Inhaber eines Riester-Vertrags, kann der nicht dauerhaft getrennt lebende Ehepartner das Riester-Vermögen (bestehend aus selbst angespartem Kapital, Zinsen und Zulagen) erhalten - vorausgesetzt, er steckt das Geld in einen eigenen Riester-Vertrag. Andere Erben müssen die staatliche Förderung und die Steuervorteile zurückzahlen.
Ich bin mit meinem Riester-Vertrag nicht zufrieden und will wechseln - was passiert mit meinen Zulagen?
Die Zulagen sollten mit "umziehen" in den neuen Vertrag - also gleich wieder einzahlen!
Ich habe das Geld nicht mehr für Einzahlungen in meinen Riester-Vertrag - was tun?
Meist lohnt sich eine "Beitragsfreistellung", dann muss der Sparer keine Beiträge mehr einzahlen, erhält allerdings auch keine Zulagen mehr. Für diese "Beitragsfreistellung" kann der Anbieter aber ein Entgelt verlangen. In der Regel ist die Beitragsfreistellung aber günstiger als die Kündigung des Vertrags.
Ich kann meine Zulagen auf zwei Riester-Verträge aufteilen, was bringt mir das?
Wenig, denn in diesem Fall müssen auch zwei mal Verwaltungs- und Vertriebskosten gezahlt werden.
Ich habe in dem Jahr, für das ich jetzt Zulagen beantragen will, nur teilweise sozialversicherungspflichtig gearbeitet. Erhalte ich die Zulagen jetzt nur anteilig?
Nein. Mit den Monaten der Sozialversicherungspflicht sind Beiträge in die gesetzliche Rentenversicherung geflossen. Deswegen haben Sie ein Anrecht auf die Zulagen. Deren Höhe richtet sich nach dem, was Sie in den Vertrag eingezahlt haben. Ob Sie zum Beispiel drei Monate lang kein Einkommen erzielten, ist egal.
Kann man den Dauerzulagenantrag wieder stornieren?
Ja, durch einen formlosen aber schriftlichen Widerruf, adressiert an den Vertragsanbieter. Der Widerruf macht etwa dann Sinn, wenn in Zukunft stark schwankende Einkommen zu erwarten sind. Beispiel Jobwechsel: Erhält ein Arbeitnehmer künftig Provisionen, wird sein Einkommen sich von Jahr zu Jahr ändern. In diesem Fall müsste er sowieso jedes Jahr den Dauerzulagenantrag ändern. Kündigt er den Dauerzulagenantrag, erhält er jedes Jahr einen Zulagenantrag zugesandt.
Ich bin arbeitslos. Darf die Arbeitsagentur an mein angespartes Riester-Vermögen?
Nein, das Riester-Vermögen samt der Zulagen ist "Hartz-sicher". Es wird bei der Berechnung des Arbeitslosengeldes 2 zumindest in der Ansparphase nicht angerechnet
Ich bin arbeitslos. Auf welcher Basis wird mein Eigenanteil berechnet?
Auch das Arbeitslosengeld 1 oder 2 gelten als Einkommen, müssen also bei der Berechnung des Eigenanteils berücksichtigt werden. Der Mindesteigenanteil beträgt derzeit für alle unmittelbar Zulagenberechtigten 60 Euro im Jahr.
Wird eine Riester-Rente auf eine eventuelle Grundsicherung angerechnet?
Ja, nach Abzug der Freigrenzen. Die Berechnung nimmt das Grundsicherungsamt vor.
Wir sind im Oktober Eltern geworden und haben jetzt Anrecht auf die Kinderzulage. Bekommen wir sie nur anteilig für Oktober, November und Dezember oder erhalten wir die volle Zulage?
Glückwunsch im doppelten Sinne: Einmal zum Kind und zweitens zu vollen Zulagen.
Ich wage den Schritt in die Selbständigkeit. Was bedeutet das für meinen Riester-Vertrag, erhalte ich weiterhin die Förderung?
Das kommt darauf an: Wenn Sie als Selbständiger weiterhin rentenversicherungspflichtig sind (zum Beispiel kraft Gesetzes oder auf Antrag), sind Sie auch weiterhin zulagenberechtigt. Das gilt nicht, wenn Sie freiwillige Beiträge zahlen oder keine Beiträge.
Letztes Jahr habe ich durch einen Rechenfehler einen zu niedrigen eigenen Sparanteil in den Riester-Vertrag eingezahlt. Kann ich den Fehler noch irgendwie wettmachen? Die Zulagen sind noch nicht geflossen.
Nein, das geht nicht. Deswegen der Tipp: Spätestens im November die "Meldung zur Sozialversicherung" aus dem Vorjahr zur Hand nehmen und nachrechnen, ob die im aktuellen Jahr geflossenen Beiträge ausreichen, um die vollen Zulagen zu erhalten (derzeit drei Prozent vom Vorjahresbrutto). Fehlende Beträge dann mit einer Einmaleinzahlung ausgleichen.
Wer hilft mir bei weiteren Fragen?
Mitarbeiter der Deutschen Rentenversicherung helfen bei allen Fragen rund um die gesetzliche Rente, Riester-Rente oder betrieblichen Altersvorsorge. Ein Termin in einer der über 1.000 Beratungsstellen ist oft schon kurzfristig möglich (Beratungsstellensuche). Das Servicetelefon der Deutschen Rentenversicherung erreichen Sie kostenlos unter 0800 1000 48 00. Über eine solche Hotline verfügt auch die Zentrale Zulagenstelle für Altersvermögen, die die Ausschüttung der Zulagen managt (Telefon: 0800 1000 48 040). Die Ausfüllhilfe für den Zulagenantrag erhalten Sie hier. Im Expertenforum auf dieser Internetseite erhalten Sie ebenfalls kostenlosen Rat.
Hinweis: Diese Informationen entsprechen dem Rechtsstand zum Zeitpunkt der Veröffentlichung.





