Genossenschaftsanteile
Genossenschaftsanteile Stück für Stück kaufen und so mietfreies oder besonders günstiges Wohnen im Alter ermöglichen.
Neben dem Bau oder Kauf einer Immobilie können Altersvorsorger das Wohn-Riestern auch für den Erwerb von Anteilen an einer Wohnungs-Genossenschaft nutzen. Hier gibt es zwei Möglichkeiten. Zum einen können Sparer bei der Genossenschaft Geschäftsanteile ansparen. Das ist einem normalen Sparplan recht ähnlich. Sparer zahlen Raten ein, die Zentralen Zulagenstelle überweist die Zulagen und das Finanzamt erstattet gegebenenfalls Steuern, die Anleger wiederum einzahlen können. So erwerben Anteilkäufer mit der Zeit immer mehr Genossenschaftsanteile. Je mehr Anteile sie haben, desto weniger Nutzungsentgelt müssen sie später als Miete für Ihre Genossenschaftswohnung zahlen. So kommen "Genossenschaftler" auch zu einer mietfreien oder zumindest mietgeminderten Wohnung im Alter.
Für dieses Anteils-Sparen muss sich die Genossenschaft einen Altersvorsorgevertrag von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungen zertifizieren lassen und einen Sicherungsschein übergeben. Mit dem bestätigt die Genossenschaft, dass Ansprüche in Höhe von bis zu 20.000 Euro abgesichert sind. Der Sicherungsschein muss nicht vorgelegt werden, wenn die Genossenschaft die Erlaubnis der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungen hat, Einlagengeschäfte zu betreiben. Außerdem muss der Prüfverband der Genossenschaft bestätigen, dass ihr Mitglied in der Lage ist, seine Verpflichtungen zu erfüllen.
Zum anderen können Sparer Geld aus einem bestehenden Riester-Vertrag entnehmen und davon einen Pflichtanteil an einer Genossenschaft erwerben. Mit diesem Pflichtanteil erhalten sie das Wohnrecht in einer der genossenschaftlichen Wohnungen. Dazu benötigt die Genossenschaft kein Zertifikat der Bundesanstalt. Für die Aufsicht ist wiederum der genossenschaftliche Prüfverband zuständig. Die Entnahme muss von der Zentralen Zulagenstelle genehmigt werden.
Hinweis: Diese Informationen entsprechen dem Rechtsstand zum Zeitpunkt der Veröffentlichung.





