Riester-Darlehen
Zertifizierten Darlehensvertrag abschließen, Riester-Förderung einfließen lassen und vorher viel, viel rechnen.
Ein Riester-Darlehens-Vertrag ist nichts anderes als ein ganz normales Baufinanzierungsdarlehen in das die staatliche Förderung eingebaut wird. Dazu muss es sich um ein zertifiziertes Darlehen handeln, also um ein von der Finanzdienstleistungsaufsicht abgesegnetes Produkt. Zu den Zertifizierungsbedingungen gehört es, dass die Abschlusskosten auf mindestens fünf Jahre verteilt werden und dem Sparer das Recht eingeräumt wird, den Anbieter unter Mitnahme des angesparten Geldes zu wechseln. Zudem muss ein Riester-Immobilien-Darlehen spätestens bis zum 68. Geburtstag zurückgezahlt sein.
Voll ausschöpfen
Nach Abschluss des Darlehensvertrages zahlen Immobilienfinanzierer monatlich Zinsen und Tilgungsraten auf das Darlehenskonto ein. Die Festlegung der Einzahlungen ist allerdings mit einiger Rechnerei verbunden: Um die Riester-Förderung wirklich optimal zu nutzen, sollten Sparer aufs Jahr gerechnet entweder genau vier Prozent ihres rentenversicherungspflichtigen Vorjahresbruttogehalts abzüglich der Zulagen an Tilgung zahlen oder 2.100 Euro, wiederum abzüglich der Zulagen.
In der Praxis ist es nicht ganz einfach, die Tilgungsraten an der Riester-Förderung auszurichten, denn die Raten müssen natürlich auch zu der Laufzeit und der Darlehenssumme passen. Hier muss viel gerechnet werden. Wenn man die Finanzierung nach den Zulagen ausrichtet, wird man oft zu dem Ergebnis kommen, dass mit dem Riester-Darlehen nur ein Teil der Eigenheim-Finanzierung geleistet wird, weil man nach den Riester-Regeln nur auf begrenzte Beträge kommt.
Rest förderungsfrei finanzieren
Sparer sollten aus zwei Gründen nicht mehr als 2.100 Euro inklusive Zulagen pro Jahr in ihre Baufinanzierung fließen lassen:
- Der Staat fördert Einzahlungen in die Riester-Rente mit bis zu 2.100 Euro im Jahr. Im Gegenzug unterliegt die Riester-Rente im Alter der Besteuerung. Beträge oberhalb der 2.100 Euro können in der Sparphase nicht mehr beim Finanzamt abgesetzt werden. Wer dennoch mehr spart, muss den Mehrbetrag im Alter nach dem Ertragsanteil versteuern.
- Es kann sein, dass Bank-Kunden für ein "normales Darlehen" einen günstigeren Zinssatz erhalten, als für ein Wohn-Riesterdarlehen. Weil Kunden oberhalb von 2.100 Euro keine staatliche Förderung erhalten, sollten sie lieber in die günstigere Tilgung des normalen Darlehens einzahlen.
Förderung fließt in Tilgung
Ab dem Folgejahr des Vertragsabschlusses zahlt die Zentrale Zulagenstelle für Altersvermögen (ZfA) die Riester-Zulagen auf das Darlehenskonto des Immobilienkäufers. In der Regel wird die Einzahlung der Zulagen als Sondertilgung behandelt. Deswegen muss die Bank oder die Versicherung im Darlehensvertrag die Möglichkeit zu solchen Sondertilgungen in ausreichender Höhe einräumen, sonst funktioniert die Riester-Förderung nicht.
Flexibilität erwünscht
Die Zulagen können theoretisch auch mit den monatlichen Tilgungsraten verrechnet werden. Da aber nicht sicher ist, zu welchem Quartalstermin die Zulagen ausgezahlt werden, muss die Bank oder Versicherung bei dieser Konstruktion sehr flexibel sein. Außerdem tilgen Kunden dann langsamer.
Wenn Sparer den Sonderausgabenabzug nutzen, können sie die Tilgung weiter beschleunigen, in dem sie die Steuererstattung, die im Folgejahr fällig wird, ebenfalls als Sondertilgung auf das Darlehenskonto einzahlen. Auch solche Sondertilgungen müssen bei Vertragsabschluss vereinbart werden.
Achtung: Anders als die Zulagen, die direkt von der Zentralen Zulagenstelle auf das Darlehenskonto gezahlt werden, bekommen Sparer die Steuererstattung vom Finanzamt auf das Giro-Konto überwiesen. Von hier müssen Riester-Finanzierer den Betrag weiter auf ihr Darlehenskonto überweisen.
Spar-Volumen: Bis zu 50.000 Euro
Durch die Einzahlung der Zulagen und gegebenenfalls der Steuererstattungen werden Schulden schneller getilgt, das Eigenheim ist einige Jahre schneller abbezahlt als mit einem ungeförderten Darlehen zum selben Zinssatz.
Achtung: Ist der Zinssatz für ein Riester-Darlehen höher als bei einem nicht geförderten Darlehensvertrag, besteht die Gefahr, dass sich ein Riester-Darlehen nicht rechnet. Interessierte sollte sich von der Bank dementsprechend zwei Varianten ausrechnen lassen: mit und ohne Riester-Förderung.
Je nach Familienstand, Kinderzahl und Einkommen fällt der Wohn-Riester-Vorteil unterschiedlich aus. Familien mit mehreren Kindern bekommen hohe Zulagen, besonders wenn die Kinder nach 2007 geboren wurden. Wer viel verdient, profitiert besonders von den Steuervorteilen. So können Immobilienkäufer in der Ansparphase in vielen Fällen zwischen 20.000 und 50.000 Euro sparen.
Hinweis: Diese Informationen entsprechen dem Rechtsstand zum Zeitpunkt der Veröffentlichung.






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