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Riester-Entnahme bei Kauf

Wenn Sparer bereits einen "normalen" Riester-Vertrag abgeschlossen haben, können sie das gesparte Geld zur Finanzierung eines Eigenheims nutzen. So stärken sie ihre Eigenkapitalquote.

Der Anbieter des Riester-Vertrags muss Sparern das gesparte Kapital zum Zweck der Eigenheimfinanzierung auszahlen. Dazu müssen Immobilienkäufer bei der Zentralen Zulagenstelle für Altersvermögen (ZfA) einen schriftlichen aber formlosen Antrag stellen. Sie müssen nachweisen, dass sie Finanzierungskosten haben und dass diese Ausgaben in ein Eigenheim fließen, das die genannten Voraussetzungen erfüllt. Dazu müssen Sparer Unterlagen einreichen, wie etwa einen Grundbuchauszug, einen Kaufvertrag oder Handwerker-Rechnungen.

Die Zentrale Zulagenstelle prüft den Antrag und wird bei einer positiven Entscheidung den alten Anbieter informieren, dass die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind. Dann muss der alte Anbieter das Riester-Kapital zur Eigenheim-Finanzierung zur Verfügung stellen.

Achtung: Es gibt Riester-Verträge, die über den Betrieb abgeschlossen wurden (so genannte "betriebliche Riester-Rente"). Die Anbieter solcher Verträge dürfen eine Entnahme für Wohn-Riester verweigern.

Sparer können das Geld teilweise oder komplett entnehmen. Der alte Anbieter kann allerdings die Komplettauszahlung verlangen, wenn er dies zuvor vertraglich festgelegt hat. Der Entnahmebetrag darf den Wert der Immobilie nicht übersteigen (was wohl kaum der Fall sein wird). Das Riester-Vermögen muss nicht mehr in den normalen Riester-Vertrag zurückgezahlt werden, wie es eine alten Regelung vorschrieb. Was allerdings auch bei der Entnahme bleibt, ist die Besteuerung im Alter. Auf das entnommene Geld müssen Sparer im Alter Steuern zahlen (mehr dazu im Kapitel "Steuern").

Riester-Kapital zeitnah einsetzen

Die Entnahme aus dem alten Riester-Vertrag muss zeitnah zur Anschaffung beziehungsweise dem Erwerb des Eigenheims vonstatten gehen. Im BMF-Schreiben vom 20. Januar 2009 wird verlangt, dass die Aufwendungen innerhalb eines Monats vor Antragstellung auf Entnahme entstanden sein müssen oder innerhalb eines Jahres nach Auszahlung des Riester-Vermögens. Das heißt, Sie müssen das Geld aus dem alten Riester-Vertrag zeitnah dazu nutzen, etwa einen Kaufpreis ganz oder teilweise zu begleichen oder Handwerker-Rechnungen zu begleichen.

10.000 Grenze ist passé

Für das Jahr 2009 galt noch eine Übergangsregelung. Sie schrieb vor, dass mindestens 10.000 Euro entnommen werden müssen. Diese Regelung besteht seit Januar nicht mehr.

Bei einer Regel bleibt es aber: Die zeitnahe Entnahme gilt nur für Eigenheime, die nach 2007 errichtet oder gekauft wurden. Für die Besitzer älterer Eigenheime bleibt nur die Entnahme bei Renteneintritt.

Beispiel: Finanzierungssumme: 150.000 Euro, Wert Riester-Fondssparplan: 3.500. Hypotheken-Darlehen zu 4,31 Prozent auf 10 Jahre, Tilgung: 2 Prozent. Nach Ablauf der zehn Jahre würde ohne Einbeziehung des Riester-Kapitals eine Restschuld von 86.890 Euro bestehen, mit Riester-Kapital 84.864 Euro (Ersparnis: 2.028 Euro).

Achtung Verlustzone

Ein praktisches Problem gibt es mit Riester-Fondssparplänen und fondsbasierten Rentenversicherungen: Nach den Verwerfungen auf den Finanzmärkten sind die Kurse massiv eingebrochen, so dass auch die Riester-Fondssparpläne und die fondsgebundenen Riester-Rentenversicherungen stark an Wert verloren haben. Sparer, die aus solchen Verträgen jetzt das Geld abziehen, realisieren ihre Verluste - sie verlieren eingezahltes Geld. Wenn Sparer hingegen die Verträge bis zum Renteneintritt weiterführen, muss der Anbieter mindestens die eingezahlten Beiträge und die Zulagen zur Verfügung stellen. Man nennt das eine Beitragsrückgewähr oder Nominalgarantie. Diese Garantie besteht aber eben nur zum Zeitpunkt des Renteneintritts.

Riester-Sparern, die solche Verluste nicht realisieren und trotzdem das Wohn-Riester nutzen wollen, bleibt nur die Möglichkeit, Beitragszahlungen in ihren alten Vertrag zu stoppen (Fachjargon: "beitragsfrei stellen") und einen neuen Riester-Darlehensvertrag oder Riester-Bausparvertrag abzuschließen. Das ist insofern kein Problem, als dass jeder Förderberechtigte für bis zu zwei Riester-Verträge die staatliche Förderung erhält.

Fazit: Wenn Sparer einen alten Riester-Vertrag haben und überlegen, ein Eigenheim zu kaufen, sollten sie auf jeden Fall über eine Entnahme ihres Riester-Vermögens nachdenken. Denn der Ertrag, den sie aus einem "normalen" Riester-Vertrag erhalten, liegt immer unter dem Vorteil, den sie über das Wohn-Riestern gewinnen. Nach Auskunft der Verbraucherzentrale Bremen, die sich intensiv mit dem Thema auseinander gesetzt hat, macht es keinen Sinn, den alten "normalen" Riester-Vertrag weiter zu bedienen und gleichzeitig ein Eigenheim ungefördert zu finanzieren. Grundsätzlich gilt der Rat der Verbraucherschützer, dass das Tilgen von Kreditschulden die beste Geldanlage ist, weil die Kreditzinsen fast immer höher sind als die Verzinsung von Guthaben.

Hinweis: Diese Informationen entsprechen dem Rechtsstand zum Zeitpunkt der Veröffentlichung.

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