Riester-Entnahme im Alter
Nicht nur Neu-Käufer von Immobilien können dank Riester-Förderung schneller entschulden. Auch Alteigentümer von Immobilien profitieren von Wohn-Riester.
Die bislang dargestellten Wohn-Riestermodelle sind an den Erwerb einer Immobilie ab 2007 gebunden. Doch auch Alt-Eigentümer können Wohn-Riester nutzen und Geld aus ihrem Riester-Vertrag entnehmen. Auch sie müssen die Entnahme bei Renteneintritt, wie bei der "zeitnahen Entnahme" geschildert, bei der Zentralen Zulagenstelle beantragen. Gibt Ihnen die Zulagenstelle einen positiven Bescheid, muss ihnen ihr alter Riester-Anbieter das Geld auszahlen. Dabei hat die Entnahme bei Renteneintritt den Vorteil, dass nun die Beitragsrückgewähr greift. Das heißt, der alte Anbieter muss mindestens die eingezahlten Beiträge und die Zulagen auszahlen. Das gilt auch für den Fall, dass er in Fonds investiert und Verluste gemacht hat. Wie bei allen Wohn-Riester-Varianten müssen Immobilieneigentümer das geförderte Vermögen im Alter versteuern.
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