Steuern
Alle Riester-Produkte müssen im Alter versteuert werden. Das sollten alle Immobilienkäufer einkalulieren.
Die Riester-Rente wird im Alter voll besteuert. Das heißt, eine Riester-Rente erhöht im Alter das zu versteuernde Einkommen. Wie viel Steuern Sparer konkret zu zahlen haben, hängt vom persönlichen Steuersatz ab, der wiederum von der Höhe der Einkünfte insgesamt und dem Familienstand bestimmt wird. Wenn Sparer neben der Riester-Rente nur geringe Einkünfte haben, bleiben sie gegebenenfalls innerhalb der Freibeträge und müssen keine Steuern zahlen.
Wohn-Förderkonto: Fiktiv aber äußerst relevant
Grundsätzlich gilt diese "nachgelagerte Besteuerung" auch für das Wohn-Riestern. Die Besteuerung richtet sich nicht nach dem Wert der Immobilie, sondern nach der Summe der geförderten Einzahlungen. Dazu muss der Anbieter ein so genanntes Wohn-Förderkonto führen. Auf diesem Wohn-Förderkonto werden alle Tilgungsleistungen und alle Zulagen vermerkt, die in die Finanzierung des Eigenheims geflossen sind. Das gilt auch für Beträge, die Sparer aus Riester-Verträgen entnommen und in die Eigenheim-Finanzierung gesteckt haben. Die Beträge werden aber nicht wirklich auf das Wohn-Förderkonto eingezahlt, sondern nur registriert. Insofern handelt es sich um ein fiktives Konto.
Am Ende jedes Jahres werden diese Leistungen zusammengezählt und mit zwei Prozent verzinst, wie die Animation unten zeigt. Diese Verzinsung ist der Preis dafür, dass das Eigenheim, im Gegensatz zur Riester-Rente in Geldform, bereits vor dem Alter genutzt werden darf. In der Rentenphase wird der Betrag auf dem Wohn-Förderkonto nicht mehr verzinst.
Beispiel: Katrin Gerber entnimmt 2010 aus ihrem Riester-Banksparplan 9.000 Euro und investiert es in ein Eigenheim. Riester-Zulagen in Höhe von 454 Euro pro Jahr (154 Euro Grundzulage plus 300 Euro Kinderzulage) steckt sie 25 Jahre in die Entschuldung. Hiernach erlischt ihr Kindergeldanspruch, weil die Tochter arbeiten geht. Ab nun an fließen bis zur Rente noch 15 Jahre lang 154 Euro pro Jahr in die Entschuldung. Das entnommene Riester-Kapital und alle Zulagen werden auf dem Wohnförderkonto festgehalten und mit zwei Prozent pro Jahr fiktiv verzinst. Ein weiteres Beispiel der Verbraucherzentrale Bremen finden Sie hier.
Zwei Wege zum Ziel
Wenn Arbeitnehmer in den Ruhestand gehen, wird die Gesamtsumme aus den Tilgungsleistungen, Zulagen und Entnahmen ermittelt. Dieser Betrag wird zum versteuernden Einkommen gezählt. Auf diese Summe werden Steuern fällig. Das ist der große Nachteil des Wohn-Riesterns. Steuerpflichtige können zwischen zwei Modellen wählen:
- Steuern sofort: Sparer können gleich bei Renteneintritt sämtliche Steuern auf das Wohn-Förderkonto bezahlen. Vorteil: Sie erhalten einen Steuerrabatt von 30 Prozent auf den Gesamtbetrag. Nachteil: Sparer schießen in der Progression nach oben, da es sich in den meisten Fällen um höhere Summen handeln dürfte. Das führt dazu, dass Wohn-Riestersparer auf einen großen Teil des Betrags den Spitzensteuersatz zahlen.
- Steuern abstottern: Der andere Weg verteilt die Steuerschuld auf die Jahre bis zum 85. Lebensjahr. Dazu wird zunächst festgestellt, wie viele Jahre bis dahin noch verbleiben. Dann wird der Gesamtbetrag auf dem Wohn-Förderkonto durch diese Anzahl der Jahre geteilt. Das Ergebnis wird jedes Jahr als so genannte Eigenheim-Rente zum zu versteuernden Einkommen addiert. Bei dieser Variante müssen Sparer zwar peu à peu den gesamten Betrag vom Wohn-Förderkonto versteuern, Sie haben aber in den meisten Fällen einen geringeren Steuersatz, weil Sie weniger von der Progression betroffen sind.
Letztlich müssen Sparer es sich persönlich ausrechnen, welcher Weg günstiger ist. Wer im Alter ein hohes regelmäßiges Einkommen hat, für den wird oft die einmalige Besteuerung der 70 Prozent des Wohn-Riestervermögens günstiger sein. Wer dagegen ein eher niedriges Alterseinkommen hat, fährt in vielen Fällen mit der Besteuerung bis zum 85. Lebensjahr besser.
Achtung: Wenn der Riester-Rentner vor seinem 85. Lebensjahr verstirbt, müssen seine Erben die restlichen Steuern begleichen.
Hausverkauf im Alter
Achtung: Wenn der Riester-Rentner vor seinem 85. Lebensjahr verstirbt, müssen seine Erben die restlichen Steuern begleichen.
Hinweis: Diese Informationen entsprechen dem Rechtsstand zum Zeitpunkt der Veröffentlichung.





