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ihre-vorsorge.de: Eine Initiative der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung und der Deutschen Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See

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Flexibel - ein Partner fürs Leben

Eine Riester-Rente macht viel mit: Jobwechsel, Elternzeit, Arbeitslosigkeit und auch ein Vertragswechsel ist möglich.

Arbeitslosigkeit/Elterngeld

Arbeitslosigkeit gehört zu den schlimmsten Einschnitten im Leben, sie führt aber nicht dazu, dass die Förderberechtigung wegfällt. Selbst Arbeitslose, die aufgrund ihres Vermögens kein Arbeitslosengeld 2 erhalten, sind weiter unmittelbar förderberechtigt, wenn sie sich als arbeitssuchend gemeldet haben. Das gilt auch für Bezieher von Elterngeld.

Geldnot

Wenn vorübergehend kein Geld mehr für Einzahlungen da ist, können Sparer die Einzahlungen in ihren Vertrag stoppen - im Fachjargon heißt das "beitragsfrei stellen". Nachteil: Sinken die Einzahlungen unter die Vier-Prozent-Grenze des Vorjahreseinkommens, werden die Zulagen nicht mehr in voller Höhe gezahlt. Vorteil: Im Vergleich zu einer Kündigung, erwirtschaftet das angesparte Kapital wenigstens weiter Zinsen.

Kündigung des Vertrages

Führt kein Weg an einer Kündigung vorbei, müssen Riester-Sparer die staatliche Förderung aus Zulagen und Steuervorteilen zurückzahlen. Sie werden vom bislang gesparten Vermögen abgezogen. Die Ermittlung der Summe ist einfach, da die Zentrale Zulagenstelle für Altersvermögen für jeden Riester-Sparer ein Konto unterhält, auf dem die staatliche Förderung festgehalten wird. Kündigen können Sparer mit einer Frist von drei Monaten zum Quartalsende.

Wechsel

Auch ein Wechsel ist unproblematisch - wenn auch nicht immer billig. Faustregel: Ein Vertragswechsel innerhalb eines Konzerns ist häufig günstiger zu haben als ein Umzug zu einem neuen Anbieter. Für Wechselwillige gilt es einiges zu bedenken: Sie müssen sich nicht nur vom alten Anbieter "freikaufen" (je nach Vertrag in der Regel zwischen 10 und 150 Euro) , sondern auch beim neuen Anbieter Abschlusskosten zahlen (Ausnahme: Banksparpläne). Fondssparer müssen zudem den richtigen Zeitpunkt für den Absprung abpassen: Die Garantie, dass sie auf jeden Fall ihren Beiträge plus die staatlichen Zulagen erhalten, erstreckt sich nur auf die Auszahlphase - davor können durchaus Verluste entstehen.

Wechsel in die Selbstständigkeit

Wechselt ein Arbeitnehmer in die Selbstständigkeit, verliert er nicht zwangsläufig das Recht auf Zulagen und Steuervorteile. Ist er auch als Selbstständiger in der Deutschen Rentenversicherung pflichtversichert, erhält er weiterhin die staatliche Förderung. Das trifft etwa auf Hebammen, Handwerker oder Künstler und Publizisten zu, die Mitglied in der Künstlersozialversicherung sind. Das gilt nicht für freiwillig Versicherte und Selbstständige, die anstatt in die gesetzliche Rentenversicherung in ein Versorgungswerk einzahlen (zum Beispiel Anwälte oder Ärzte).

Studium

Einige junge Sparer wechseln nach einer Ausbildung (sozialversicherungspflichtige Tätigkeit) in ein Studium. Während ihrer Unizeit erhalten sie keine Förderung. Der Trick: Ein Tag im Jahr mit sozialversicherungspflichtiger Arbeit reicht, um Anrecht auf die staatlichen Zulagen zu erhalten - das dürfte sich mit einem Ferienjob oder einem "aufgestockten Minijob" bewerkstelligen lassen (Infos: www.minijobzentrale.de).

Rente

Die meisten Sparer werden sich die Riester-Rente analog zum Beginn der gesetzlichen Regelaltersrente auszahlen lassen. Aber auch schon ein früherer Bezug ist möglich - allerdings erst ab dem 60. Lebensjahr. Seit 2012 steigt das Renteneintrittsalter schrittweise auf 67 Jahre. Neuverträge ab 2012 lassen Auszahlungen est ab dem 62. Lebensjahr zu. 

Eine Riester-Rente muss in gleichbleibenden oder steigenden Raten ausbezahlt werden. Der Gesetzgeber erlaubt es Sparern allerdings, sich 30 Prozent des gesparten Kapitals auf einmal auszahlen zu lassen. Allerdings bieten nicht alle Anbieter diese Option in ihren Verträgen an. Wurde der Vertrag vor 2005 geschlossen, dürfen sich Sparer nur 20 Prozent des Kapitals auszahlen lassen.

Kunden von Fonds- und Banksparplänen erhalten ihre Riester-Rente aus einem Auszahlungsplan, Kunden von Riester-Versicherungen erhalten eine Rente. Da alle Anbieter verpflichtet sind, für ihre Kunden eine Versicherung abzuschließen, die ab dem 85. Lebensjahr zahlt, müssen Fondsgesellschaften und Banken zusätzlich eine Versicherung für ihre Kunden abschließen. Laut dem Buchautor Oliver Heuchert ("Staatlich geförderte Altersvorsorge", Campus Verlag) können bis zu 30 Prozent des angesparten Kapitals in eine Versicherung fließen und stehen somit in der Zeit zwischen dem Renteneintritt und dem 85. Lebensjahr nicht zur Verfügung.

Steuern

Während die Einzahlungen zunächst steuerlich gefördert werden, müssen die Auszahlungen versteuert werden ("nachgelagerte Besteuerung"). Diesen Umstand sollten alle Riester-Sparer bedenken. Die steuerliche Belastung ist dabei nur schwer abschätzbar, da zumindest junge Sparer kaum prognostizieren können wie hoch ihr Alterseinkommen sein wird. In der Regel wird dieses Einkommen niedriger sein, als noch im Job. So wird auch die Steuerbelastung geringer sein als während des Erwerbslebens. Mit der nachgelagerten Besteuerung findet in Deutschland ein Systemwechsel statt, der sich erst nach und nach vollzieht. Das führt dazu, dass einerseits ein immer größerer Teil der Altersvorsorgebemühungen steuerfrei gestellt wird, während andererseits ein immer größerer Teil des Alterseinkommens versteuert werden muss.

Umzug ins Ausland im Alter

Früher verlangte der Staat seine Förderung zurück, wenn Riester-Sparer dauerhaft ins Ausland ziehen. Sparer, die im EU-Ausland leben, müssen aber jetzt keine staatliche Förderung zurückbezahlen. Sparer, die in Deutschland arbeiten, aber nicht hier wohnen, ehalten ebenfalls Riester-Zulagen.

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Autor: Michael John

Zuletzt aktualisiert am 31.03.2012

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