Riestern für Schüler
Kinder und Riestern, das ist doch Unsinn - werden manche sagen. Doch es kann funktionieren.
Dafür müssen Schüler jobben, über einen "Minijob mit Aufstockung" frühzeitig in die Rentenversicherung einsteigen - und natürlich einen Riester-Vertrag abschließen. Das lohnt sich vor allem wegen der staatlichen Sparzulagen, die die jungen Sparer erhalten können. Im ersten Jahr sind es 354 Euro - und danach immerhin 154 Euro pro Jahr. www.ihre-vorsorge.de erklärt, wie das Ganze klappen kann.
Eigenes Geld
Mit 13 Jahren hatten nach eigenen Angaben bereits sieben Prozent aller Jugendlichen gejobbt; mit 14 Jahren hatten weitere elf Prozent damit begonnen. Das ergab eine Untersuchung des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung aus dem Jahr 2003. Seitdem dürfte sich nicht allzu viel geändert haben. Wichtig für Eltern: Die Untersuchung belegte zugleich: Mäßiges Jobben beeinträchtigt die Schulleistungen keineswegs. ihre-vorsorge.de sagt Ihnen, was für Ihr Kind erlaubt ist.
Schüler und Mini-Job
Gut 400.000 registrierte Minijobber sind derzeit 20 Jahre oder jünger. Wie viele davon unter 15 sind, wird bei der Minijobzentrale nicht erfasst. Klar ist jedenfalls: Bei Minijobs gibt es keine Altersgrenze nach unten. Der 13-Jährige, der beim Nachbarn regelmäßig den Rasen mäht, kann das im Rahmen eines Minijobs machen - genauso wie sein Freund, der regelmäßig die Kirchenzeitung oder ein Werbeblättchen verteilt.
Beiträge aufstocken
Hat Ihr Kind nun einen Minijob, so ist dieser in der Regel für den Jobber sozialversicherungsfrei - und damit auch nicht rentenversicherungspflichtig. Damit Ihr Kind einen Riester-Vertrag abschließen kann, muss es seinem Arbeitgeber gegenüber auf die Rentenversicherungsfreiheit des Minijobs verzichten.
Mehr Rente
Wer auf die Rentenversicherungsfreiheit seines Minijobs verzichtet, steigt schon früh in die gesetzliche Rentenversicherung ein. Wie wirkt sich das auf die Rentenansprüche aus?
Freigeben ab 0 Jahren
Eine Mindestaltersgrenze für Riester-Verträge gibt es nicht. "Die Zulageberechtigung ist grundsätzlich nicht vom Alter abhängig", stellt die Deutsche Rentenversicherung Bund fest. Doch gibt es überhaupt Verträge, die für jüngere Schüler in Frage kommen? Und: Welche sind eher zu empfehlen?
Hinweis: Diese Informationen entsprechen dem Rechtsstand zum Zeitpunkt der Veröffentlichung.





