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Wer einen Riester-Vertrag abschließen möchte, hat die Qual der Wahl. Welchen Vertragstyp soll man wählen?
Banksparverträge
Mit Riester-geförderten Banksparverträgen könne man eigentlich wenig falsch machen, meint nicht nur die Stiftung Warentest. Ihr Urteil fasst die Stiftung so zusammen: "Einfach gut". Allerdings gebe es bei diesen Verträgen nur mittlere Renditeaussichten - dafür jedoch auch keine Risiken. Im letzten Test der Stiftung zu Banksparverträgen vom September 2008 hatte die Sparkasse Günzburg-Krumbach (aus dem Regierungsbezirk Schwaben in Bayern) die Nase vorn. Wer außerhalb der schwäbischen Region wohnt, kann bei der Sparkasse auch per Internet einen Riester-Vertrag abschließen.
"Eine Mindestaltersgrenze haben wir für die Verträge nicht, diese macht auch für Banksparverträge keinen Sinn. Voraussetzung ist aber, dass jemand Riester-fähig ist", sagt Gerhard Homann, Riester-Experte bei der Sparkasse Günzburg-Krumbach. Schüler mit Nebenjob, die auf die Versicherungsfreiheit des Minijobs verzichten, könnten selbstverständlich bei der Kasse einen Riester-Banksparvertrag abschließen. Bei anderen Geldhäusern, die Riester-Sparverträge anbieten, dürfte das auch gelten.
Rentenversicherungen
Riester-Rentenversicherungen sind sehr beliebt - und bieten eine Garantieverzinsung. Sie sind aber nur etwas für Sparer mit Durchhaltevermögen. Wer zwischenzeitlich mit dem Ansparen aussetzt, hat hier schlechte Karten. Denn die bei Vertragsabschluss vorausgesagte Rendite kommt nur dann zustande, wenn kontinuierlich Beiträge eingezahlt werden.
Sieger beim neuesten Test zu den Riester-Rentenversicherungen der Stiftung Warentest (aufgeführt in Finanztest vom Oktober 2009) ist der Tarif "Fiskal RV50", der von der Alten Leipziger angeboten wird. Auch hier gibt es keine Altersgrenze nach unten. Der Tarif kommt also auch für Schüler in Frage, soweit sie Riester-fähig sind. Auch bei der Debeka, die mit ihrer "Förderrente" bei den Warentestern ebenfalls gut abgeschnitten hat, gibt's "kein Mindestalter, sondern nur ein Höchstalter", wie Debeka-Sprecherin Dorothee Hoffmeier bestätigt. Man kenne allerdings kaum sehr junge Riester-Sparer.
Aktien-Fondssparpläne
Wer jung ist, für den kommen Aktien-Fondsparpläne eher als für Ältere in Frage. Zwar ging es an den Börsen in den letzten Jahren überwiegend nach unten. Doch bis junge Riester-Sparer ins Rentenalter kommen, wird es noch das eine oder andere Börsenhoch geben - kalkulieren diejenigen, die (noch immer) auf Aktienpakete setzen. Deshalb könne sich die Riester-Anlage in zertifizierte Fondsparverträge gerade für Jüngere lohnen.
Wichtig ist in jedem Fall: Für alle Riester-Verträge - auch für solche, die in Aktien investieren - ist garantiert, dass sämtliche Einzahlungen, also auch die Zulagen des Staates, für die Auszahlung als Rente zur Verfügung stehen.
Generelle Altersgrenzen nach unten gibt's auch bei den Riester-Fondssparplänen nicht. Mitunter werden hier sogar schon Riester-Verträge "ab Geburt" angeboten. "Die DWS RiesterRente Premium kann bereits ab dem 1. Lebensjahr abgeschlossen werden", heißt es in den "Fragen und Antworten" der Fondsgesellschaft DWS. Zunächst könne der Vertrag ungefördert bespart werden, bis die Förderkriterien erfüllt werden und die Förderung beantragt wird.
Von einem solchen frühen Vertragsabschluss halten Experten allerdings wenig. Denn klar ist: Kleinkinder können keine staatliche Förderung zum Riester Vertrag erhalten - und ohne diese Förderung rechnen sich die Verträge kaum. Da sind andere Geldanlagen - zum Beispiel (nicht Riester-geförderte) Fondssparpläne - attraktiver.
Bedenken gegenüber Riester-Verträgen für Schüler
Für den Absatzmarkt von Riester-Produkten sind Schüler bisher kaum eine relevante Zielgruppe. Manche Anbieter wie etwa der Finanzdienstleister MLP stehen Riester-Verträgen, die in sehr jungen Jahren für die Altersvorsorge abgeschlossen werden, auch skeptisch gegenüber. "Wir raten davon ab - zumal die Beiträge nicht für andere Ausgaben wie die Finanzierung des Studiums eingesetzt werden können", erklärt Miriam Michelsen, Leiterin Vorsorge bei MLP. Erst in späteren Jahren solle geriestert werden. "Da der Riester-Vertrag die Absenkungen des Niveaus der gesetzlichen Altersicherung ausgleichen soll, raten wir unseren Kunden, die staatliche Förderung in Form von Zulagen und Steuervorteilen zu nutzen - aber erst nach dem Einstieg in den Beruf", so Michelsen.
Eltern bekommen weiterhin Zulagen
Abschließend noch ein Hinweis für Mütter und Väter: Riester-Verträge ihrer Kinder schaden den Eltern nicht. Auch wenn ein Kind einen entsprechenden Vertrag abgeschlossen hat und die staatliche Zulage von 154 Euro pro Jahr erhält, können die Eltern weiterhin auf ihren eigenen Riester-Vertrag die Kinderzulage von derzeit 185 Euro (für Kinder, die ab 2008 geboren wurden: 300 Euro) erhalten. Diese fällt erst weg, wenn die Eltern keinen Anspruch auf Kindergeld mehr haben.
Hinweis: Diese Informationen entsprechen dem Rechtsstand zum Zeitpunkt der Veröffentlichung.





