7 Tipps vom Vermögensberater
Eine möglichst hohe Renditeaussicht ist bei einem Riester-Vertrag nicht alles. Denn bei der Wahl eines passenden Riester-Produktes kommt es vor allem auch auf das finanzielle sowie familiäre Umfeld des Sparers an.
Sieben Tipps aus der Beratungspraxis von Andreas Wagner, Vermögensberater bei einem Allfinanzdienstleister in Neu-Isenburg.
- In erster Linie geht es um Bonität, finanzielle Flexibilität und ausreichende Rücklagen beim Kunden. Danach sollte geprüft werden, welches Riester-Produkt empfehlenswert sind.
- Man sollte nicht einseitig sparen, sondern auch jederzeit verfügbare finanzielle Mittel für kurzfristig notwendige Anschaffungen bereithalten. Denn auf das in Riester-Produkte angelegte Geld kann man während der Ansparphase zwar zugreifen, verliert dann aber die gutgeschriebenen staatlichen Förderungen.
- Den maximalen Sparbeitrag nutzen. Das sind in diesem Jahr drei Prozent des sozialversicherungspflichtigen Vorjahreseinkommens. Hiervon kann man die staatlichen Zulagen abziehen und ermittelt so den optimalen Eigenbeitrag.
- Falls ein Riester-Sparer verheiratet ist, sollten stets beide Partner einen eigenen Riester-Vertrag nutzen. Das Riester-Guthaben kann auf den Vertrag des Partners übertragen werden falls einem von beiden etwas zustößt.
- Sind Kinder vorhanden, sollten bei Partnerverträgen die Zulagen für die Kinder am Besten auf den Vertrag der Frau laufen. Der Grund: durch längere Auszeiten im Job, zum Beispiel wegen Kindererziehung, haben viele Frauen einen niedrigeren Rentenanspruch aus der gesetzlichen Rente als ihre Männer. Durch die Kinderzulagen im Riester-Vertrag der Frau kann die Versorgungslücke der Frau einfacher und schneller geschlossen werden.
- Zur Hinterbliebenenversorgung sollte man die so genannte Mindestlaufzeit der Rente, auch Rentengarantiezeit genannt, maximal ausschöpfen. Die maximal mögliche Rentengarantiezeit beträgt in aller Regel 20 Jahre. In vielen bereits bestehenden Riester-Verträgen ist jedoch lediglich eine Rentengarantiezeit von fünf Jahren vorgesehen. Und das bedeutet: verstirbt zum Beispiel ein Versicherungsnehmer dessen Riester-Rente seit dem 65. Lebensjahr ausgezahlt wird mit 70, so erhalten die Hinterbliebenen bei einer vereinbarten Rentengarantiezeit von 20 Jahren die Rente für mindestens weitere 15 Jahre ausgezahlt. Stehen hingegen nur fünf Jahre Rentengarantiezeit im Vertrag, erhalten die Hinterbliebenen in aller Regel nichts.
- Neben einem bestehenden Riester-Vertrag kann man beispielsweise ab 2008 mit Erhöhung der Förderquote auf dann vier Prozent des sozialversicherungspflichtigen Vorjahreseinkommens einen Teil seiner Eigenbeiträge in ein zweites Riester-Produkt investieren. Die so erzielte Anlagestreuung führt einerseits zu einer zusätzlichen Risikominimierung. Was nämlich viele nicht wissen: zwei Riester-Verträge pro Person sind zulässig und werden beide mit Zulagen beziehungsweise Steuervorteilen bis zur Förderhöchstgrenze (ab 2008: vier Prozent des Vorjahreseinkommens) staatlich gefördert. Andererseits werden dann zweimal Abschlusskosten fällig, so dass ein zweiter Vertrag gut überlegt sein will.
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