Riestern in fünf Schritten
Im Grunde erfordert ein Riestervertrag nur beim Abschluss etwas Engagement. Es ist hier noch einmal in fünf Schritten zusammengefasst. Danach begegnen ihm viele Sparer bis zum 65. Geburtstag nur noch kurz bei der jährlichen Steuererklärung.
Schritt 1: Berechtigung prüfen
Sie (oder Ihr Gatte/Gattin) zahlen Beiträge in die gesetzliche Rentenversicherung (selbst wenn es nur ein 400-Euro-Job ist, bei dem Sie den Rentenbeitrag auf Pflichthöhe aufstocken) oder Sie sind pensionsberechtigt? Dann können Sie auch einen Riester-Vertrag abschließen. Allein die Kombination von staatlichen Zulagen und steuerliche Ersparnis garantiert, dass es eine rentable Sparform ist.
Schritt 2: Produkt auswählen
Wenden Sie sich für einen privaten Riester-Vertrag an eine Sparkasse, eine Fondsgesellschaft oder eine Versicherung. Sie haben die Wahl zwischen Banksparplänen, Fondssparplänen oder privater Rentenversicherung. Faustregeln: Jüngere Sparer sollten sich über Fondsverträge informieren. Für Sparer ab 50 sind meist die risikolosen und renditesicheren Banksparpläne günstig.
Schritt 3: Zulagenantrag stellen
Zulagenantrag nicht vergessen! Sie bekommen ihn von ihrem Anlageinstitut zugesandt. Nur durch die staatliche Zulagen - außer dem Riestersparer können auch noch der Ehegatte und die Kinder - rechnet sich diese Altersvorsorge. Der Antrag muss inzwischen nicht mehr jährlich neu ausgefüllt werden. Nur wenn sich etwas in der Familie ändert, muss man ihn aktualisieren.
Schritt 4: Eventuell Beitrag erhöhen
Wer noch einen älteren Vertrag auf der Grundlage von einem bis drei Prozent seines Einkommens abgeschlossen hat, sollte seine Beiträge überprüfen. Ab 2008 kann man auf vier Prozent des Bruttoeinkommens des Vorjahres erhöhen. Nur dann gibt es die maximale staatliche Förderung.
Schritt 5: Beiträge in Steuererklärung eintragen
Üblicherweise begegnen Sie der Riesterrente noch mal bei Ihrer jährlichen Einkommensteuererklärung. Sie tragen Ihre Beiträge in die Anlage AV (Altersvorsorge) und dürfen dafür in der Regel eine Steuererstattung erwarten.
Hinweis: Diese Informationen entsprechen dem Rechtsstand zum Zeitpunkt der Veröffentlichung.





