Service
Holen Sie das Maximum aus Ihrer Riester-Rente: ihre-vorsorge hilft Ihnen dabei mit einer Ausfüllhilfe für den Zulagenantrag. Und weil es manchmal schwierig ist, das passende Produkt zu finden, haben wir eine Liste mit Anbietern angelegt.
Regelmäßig informieren
Die Riester-Rente gibt es erst seit 2002, sie ist noch ein junges Produkt. In der Zwischenzeit gab es zahlreiche Änderungen und der Markt entwickelt sich weiter - Wohn-Riester ist nur ein Beispiel. Es bleibt also spannend bei der Riester-Rente - wie auch im Leben der Sparer: Gehaltssprünge, Hochzeit, Kind oder Jobwechsel, alles das hat einen Einfluss auf den Riester-Vertrag. Mal muss der Zulagenantrag neu ausgefüllt werden, mal die Einzahlungen angepasst werden.
Beispiel: Peter Gartna investiert 2008 vier Prozent seines Vorjahrseinkommens in einen Riester-Vertrag. Bei 35.000 Euro entsprechen das 1.400 Euro. Minus seiner Grundzulage trägt er einen Eigenanteil von 1.246.Euro. 2009 heiratet er Annette, die auch einen Riester-Vertrag hat, schwanger ist und noch im selben Jahr ein gemeinsames Kind zu Welt bringt. In den ersten drei Jahren des Kindes erhält Annette Kindererziehungszeiten von der Deutschen Rentenversicherung angerechnet. Damit ist sie selbst förderberechtigt und muss 60 Euro Mindesteigenbetrag in den Vertrag investieren. In dieser Zeit kann Peter sich nicht die Kinderzulage bei der Berechnung der eignen Sparleistung anrechnen. Aber danach. Er muss nur noch einen Eigenanteil von 792 Euro zahlen muss, um seine volle Grundzulage zu erhalten. Er kann also seine Einzahlungen drosseln. Damit seine Frau die Kinderzulage erhält, muss sie einen Kinderzulagenantrag stellen.
Solche Beispiele gibt es oft. Wer denkt schon drei Jahre nach der Geburt daran, dass ein Kind den Eigenbetrag zur Riester-Rente drosseln kann? Oder wer denkt an seinen Riester-Vertrag, wenn plötzlich zum Gehalt ein Provisionsanteil kommt oder die Eltern für den Nachwuchs die Kindergeldberechtigung verlieren, weil dieser einen etwas zu gut dotierten Nebenjob angenommen hat. Die Crux: Oft merken Sparer erst am Auszug ihres Vertragspartners, dass sie nicht die volle Zulagenhöhe kassiert haben. Doch dann ist es meist zu spät, denn Zahlungen können nicht rückwirkend für das letzte Jahr berücksichtigt werden - es bleibt bei der Rendite-Kerbe in dem betreffenden Jahr.
Tipp: Damit das nicht passiert, rät ihre-vorsorge.de, mindestens zwei mal im Jahr - am Anfang und am Ende - zum Kurz-Check des Riester-Vertrags.




