Aber bitte mit Sahne - der Zulagenantrag
Wer die vollen staatlichen Zulagen kassieren will, muss einen Zulagenantrag ausfüllen. Eine Ausfüllhilfe von ihre-vorsorge.de hilft dabei.
Kein Geld ohne Antrag - auf diese einfache Formel lässt sich die staatliche Förderung bringen: Nur wer mindestens einmal einen der standarisierten Zulagenanträge ausfüllt, erhält Grund- und/oder Kinderzulage(n). Der Antrag kommt per Post vom Riester-Vertragspartner. Darin enthalten sind bereits persönliche Angaben (Name, Anschrift, Geburtsdatum usw.). Sparer sollten alle Angaben genau checken! Für Grund- und Kinderzulage müssen getrennte Formulare ausgefüllt werden. Die Zulagen für die Kinder fließen automatisch an die Frau. Allerdings können Paare per Kreuzchen und Unterschriften auch bestimmen, dass der Mann die Zulagen einstreichen darf.
Bevor Sparer sich an die Arbeit machen, sollten sie sich diese Unterlagen bereitlegen:
- Die Vertragsunterlagen, wie sie vom Kreditinstitut, der Fondsgesellschaft oder der Versicherung zugeschickt wurden, zwecks Kontrolle der Angaben.
- Die "Meldung zur Sozialversicherung nach der DEÜV" für das Vorjahr (eine Aufstellung Ihrer Sozialversicherungsbeträge, die das Personalbüro verschickt). Sie ist in den meisten Fällen die Grundlage zur Berechnung der Sparbetrags. Außerdem können Sparer aus ihr ihre Sozialversicherungsnummer entnehmen. Ist ein Partner mittelbar zulagenberechtigt, wird auch die Sozialversicherungsnummer des Ehepartners benötigt.
- Einen Einkommensteuerbescheid, aus dem die Steuernummer und das zuständige Finanzamt hervorgeht.
- Soll eine Kinderzulage beantragt werden, benötigen Sparer einen Kindergeldbescheid, um die zuständige Familienkasse sowie die Kindergeldnummer angeben zu können.
- Beamte, Richter und Berufssoldaten verfügen über keine Sozialversicherungsnummer. Sie müssen über ihre Besoldungsstelle eine Zulagennummer beantragen. Das Formular gibt es bei der Besoldungsstelle.
Darüber hinaus können weitere Dokumente nötig sein. Etwa wenn Entgeltersatzleistungen (Arbeitslosen- oder Krankengeld) flossen oder der Sparer in Altersteilzeit arbeitet. Alle weiteren Schritte stehen in unserer Ausfüllhilfe.
Dauerzulagenantrag
Unter dem Punkt "H" können Sparer aus dem Antrag einen Dauerzulagenantrag machen. Damit müssen Sie nicht jedes Jahr erneut die Zulagen beantragen, das macht dann der Riester-Vertragspartner in den Folgejahren automatisch. Das spart viel Arbeit, kann aber auch Nachteile mit sich bringen: Denn wird vergessen, dem Vertragspartner wichtige Änderungen zu melden, laufen die Kunden Gefahr, nicht die volle Zulagenhöhe zu erreichen. Das ist etwa dann der Fall, wenn durch die Geburt eines Kindes zusätzliche 300 Euro Kinderzulage winken.
Kinderzulage
Das gilt natürlich umgekehrt genauso: Fällt die Kindergeldberechtigung eines der Kinder weg, ist auch eine Kinderzulage futsch. Für Kinder ab Geburtsjahrgang 1983 wird Kindergeld seit 2007 nur noch bis zur Vollendung des 25. und nicht mehr bis zur Vollendung des 27. Lebensjahres gezahlt. Für den Geburtsjahrgang 1982 gilt das 26. Lebensjahr. In diesem Fall fließen geringere Zulagen und Eltern müssen die eigene Sparleistung hochschrauben, damit sie wenigsten die volle Höhe der restlichen Zulagen kassieren.
Im Antrag muss angegeben werden, von wo das Kindergeld bezogen wird: Arbeitnehmer erhalten es in der Regel von der Familienkasse der Arbeitsagentur, im öffentlichen Dienst ist es der Arbeitgeber und bei Beamten die Besoldungsstelle. Die ebenfalls abgefragte Kindergeldnummer findet sich unter Verwendungszweck auf dem Kontoauszug oder im erstmaligen Bescheid.
Tipp: Nehmen Sie Ihren Riester-Vertrag mindestens zweimal im Jahr in die Hand und überprüfen Sie die Einzahlungs- und Zulagenhöhen. Sollte sich Ihr Gehalt geändert haben, müssen Sie Ihre Einzahlungen anpassen, nicht aber den Dauerzulagenantrag.
Änderungen am Formular müssen immer dann vorgenommen werden, wenn sich etwas an der Zulagenberechtigung ändert - also etwa wenn eine Scheidung dazu führt, dass ein Partner nicht mehr mittelbar zulagenberechtigt ist.
- Ausfüllhilfe von ihre-vorsorge.de
Schritt für Schritt-Hilfe für das Ausfüllen des Riester-Zulagenantrages.




