Wohn-Riester für ein neues Zuhause
Immobilie anschaffen, Schulden abbezahlen und im Alter die Miete sparen. "Wohn-Riester"-Produkte helfen dabei.
Wenn deutsche Träume Gestalt annehmen, dann in Beton. Kaum ein Wunsch hält sich hartnäckiger als der von einer eigenen Immobilie. Ob Wohnung, Reihenhaus, Bungalow oder Villa - die Deutschen wollen das besitzen, worin sie wohnen. Laut einer Studie der Postbank halten 58 Prozent der Befragten das Eigenheim für eine "ideale Form der Altersvorsorge". Damit ergattern die eigenen vier Wände den zweiten Platz hinter der staatlichen Rente (73 Prozent).
Seit 2008 kann die staatliche Riester-Förderung viel flexibler gehandhabt und für die Anschaffung einer selbst genutzten Immobilie verwendet werden. Um die Immobilie so schnell wie möglich aus der Verschuldung zu holen (Kreditzinsen sparen), lohnt es sich oft, die Riester-Förderung statt in die Altersvorsorge in die Anschaffung einer Immobilie zu lenken. Sparer, die den Weg über Wohn-Riester wählen sollten sich aber immer auch der Risiken einer Immobilie bewusst sein.
Das Gerüst
Grundlage für Wohn-Riester ist das Eigenheimrentengesetz: Riester-Sparvermögen sowie künftig fließende staatliche Zulagen dürfen in den Kauf, den Bau oder die Entschuldung einer selbst genutzten Immobilie oder in den Erwerb von Anteilen an Wohngenossenschaften investiert werden. Drei Wohn-Riester-Möglichkeiten gibt es:
- Riester-Immobiliendarlehen
- Riester-Bausparvertrag
- Entnahme von bereits Erspartem aus einem "normalen" Riester-Rente-Vertrag zum Zweck der Finanzierung einer neuen Immobilie oder um über eine Sondertilgung eine bestehende Immobilienfinanzierung zu entlasten.
Voraussetzung für Wohn-Riester:
- Immobilie muss selbst genutzt werden (keine Vermietung).
- Es darf sich nicht um eine Ferien- oder Wochenendwohnung handeln.
- Erlaubt ist die Anschaffung von selbstgenutzten Immobilien oder der Erwerb von Anteilen an eingetragenen Wohnbaugenossenschaften oder eigentumsähnlichen, pfändungssicheren Wohnrechten in einer Senioren-Anlage.
Späte Steuern
In einem Punkt bleibt alles beim Alten: Wohn-Riester gehorcht der bisherigen Logik, nach der Einzahlungen in die Riester-Rente zunächst steuerfrei sind. Im Alter dann aber besteht Versteuerungspflicht. Grundlage für die Besteuerung ist dann nicht der (Verkehrs-) Wert der Immobilie, sondern das steuerlich geförderte Kapital auf einem "Wohnförderkonto".
Pünktlich zum Rentenbeginn kann der Immobilienbesitzer dann entscheiden, ob er seine Steuerschuld auf einen Schlag oder über einen Zeitraum von bis 17 bis zu 23 Jahren hinweg begleicht. Bei Sofort-Zahlung lockt ein Abschlag von 30 Prozent. "Ob in diesem Fall überhaupt eine Steuer zu zahlen ist, hängt von der persönlichen Situation des Steuerpflichtigen ab", erklärt das Bundesfinanzministerium.




