Strenge Regeln bei Immobilienverkauf
Muss die mit der staatlichen Riester-Förderung versehene Immobilie verkauft werden, handelt es sich um eine "schädliche Verwendung". Die Folge: Das auf dem Wohnförderkonto eingezahlte Kapital (Eigenleistung plus Förderung) muss im Jahr des Verkaufs versteuert werden, weil die Immobilie nicht mehr für das mietfreie Wohnen im Alter zur Verfügung steht. Doch ganz so streng sind die Regeln auch wieder nicht - es gibt Ausnahmen:
- Wird der Verkaufserlös binnen vier Jahren wieder in eine neue selbstgenutzte Immobilie investiert, verzichtet der Fiskus auf die Besteuerung.
- Gleiches gilt, wenn die geförderten Riester-Beträge binnen eines Jahres wieder in einen Riester-Vertrag fließen (Riester-Banksparplan, -Fondssparplan oder -Versicherung).
- Steht ein berufsbedingter Umzug an, kann die Immobilie zwischenzeitlich vermietet werden. In diesem Fall muss der Vermieter allerdings vor dem 68. Lebensjahr wieder in seiner Immobilie selbst wohnen.




