Geprüfte Qualität?
Das Zertifikat "light" der Rürup-Rente.
Die Rürup-Rente hat Gewicht. Sie gehört zur so genannten ersten Schicht der Altersvorsorge. Sie soll für Selbstständige das sein, was die gesetzliche Rentenversicherung für Arbeitnehmer ist: Eine Grundversorgung im Alter. Bemerkenswert ist daher, dass bislang die Produkte zur Rürup-Rente - anders als die Riester-Renten - nicht von staatlicher Seite geprüft und begutachtet werden mussten.
Das hat sich zum 1. Januar 2010 geändert. Dafür hat das schon Ende 2008 von der großen Koalition verabschiedete Jahressteuergesetz 2009 gesorgt. Danach können Beiträge, die in Rürup-Renten-Verträge fließen, künftig steuerlich nur noch dann als Sonderausgaben abgesetzt werden, wenn der Vertrag "nach § 5a des Altersvorsorgeverträge-Zertifizierungsgesetzes zertifiziert ist".
Dies bestimmt nun Paragraf 10, Absatz 2, Satz 2 des Einkommensteuergesetzes. Auch das Gesetz, in dem die Zertifizierung geregelt ist, wurde entsprechend geändert und trägt nun den Namen "Gesetz über die Zertifizierung von Altersvorsorge- und Rürup-Rentenverträgen". Zuständig für die Zertifizierung ist derzeit noch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) und ab Juli 2010 das Bundeszentralamt für Steuern.
Kein Gütesiegel
Viel sollte man sich von dieser Zertifizierung allerdings nicht erhoffen. Die BaFin erklärt auf ihrer Internet-Seite zunächst in aller Ausführlichkeit, was die Zertifizierung alles nicht bedeutet. Insbesondere prüft die staatliche Aufsichtsbehörde danach nicht,
- "ob ein Altersvorsorgevertrag wirtschaftlich tragfähig ist,
- ob die Zusage des Anbieters erfüllbar ist und
- ob die Vertragsbedingungen zivilrechtlich wirksam sind".
Danach stellt die BaFin, um jeglichen Missverständnissen vorzubeugen, ausdrücklich klar: "Die Zertifizierung ist kein staatliches Gütesiegel."
Geprüft wird lediglich, ob die (kargen) gesetzlichen Vorgaben für die Rentenverträge erfüllt werden. Wichtig ist danach unter anderem, dass
- die erworbenen Rentenanwartschaften weder übertragbar, beleihbar, veräußerbar, vererblich noch kapitalisierbar sein dürfen.
- Zudem muss die Auszahlung als monatliche Rente erfolgen. Diese darf frühestens ab 60 Jahren (bei Neuverträgen ab 2012: ab 62) gezahlt werden - und zwar monatlich und lebenslang.
Die BaFin bescheinigt mit ihrem Zertifikat nur, dass diese Minimalvoraussetzungen erfüllt sind und dass damit die Beiträge steuerlich geltend gemacht werden können. Bislang mussten die Finanzämter das in jedem Einzelfall gesondert prüfen, wenn die Steuerzahler ihre Rürup-Renten-Beiträge geltend machten.
Fazit: Wer einen Rürup-Renten-Vertrag abschließt, sollte sich keinesfalls auf das BaFin-Zertifikat verlassen. Denn dieses gibt es auch für Anbieter, die noch nicht einmal garantieren, dass zumindest die eingezahlten Beiträge am Ende sicher sind. Eine Rentengarantie erhält man auch bei etlichen Rürup-Renten-Anbietern - und zwar bei klassischen Rentenversicherungen. Auch sollten Interessierte zuvor Vergleiche lesen - etwa den der Stiftung Warentest (www.test.de).




