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ihre-vorsorge.de: Eine Initiative der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung und der Deutschen Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See

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Das Konzept der Rürup-Rente

Fürs Alter vorsorgen - und dabei Steuern sparen.

Niemand muss eine Rürup-Rente abschließen. Anders als die gesetzliche Rentenversicherung, bei der für Arbeitnehmer eine Versicherungspflicht besteht, ist die Rürup-Rente eine freiwillige Veranstaltung. Jeder der finanziell dazu in der Lage ist, kann jederzeit eine private Rentenversicherung abschließen. Hält der Vertrag ein paar Regeln ein, so ist es ein "Rürup-Renten-Vertrag".

Dann können die Ausgaben hierfür beim Finanzamt als Sonderausgaben geltend gemacht werden. 5.000 Euro und mehr können Selbstständige dabei pro Jahr an Steuern sparen, wenn sie den höchstmöglichen Betrag von 20.000 Euro (gilt für Alleinstehende) in einen Rürup-Renten-Vertrag investieren. Doch wie sehen solche Verträge aus?

 

Wenige Vorgaben

Bei der Rürup-Rente gibt’s wenig gesetzliche Vorgaben - und viel Spielraum für die Gestaltung. Lediglich im Einkommensteuergesetz finden sich einige Regeln, die bei Rentenverträgen beachtet werden müssen, wenn die privaten Rentensparer ihre Ausgaben steuerlich geltend machen wollen.

Am wichtigsten ist dabei: Die gesparten Mittel dürfen vor dem Alter nicht angerührt werden. Von niemandem. Nicht vom Sparer und nicht von Gläubigern: Und sie sind Hartz-IV-sicher. Rentenversicherungen, die diese Regeln (und noch ein paar mehr) einhalten, nennt man Rürup-Rente oder Basisrente.

Nachgelagerte Besteuerung

Auf Dauer sollen die kompletten Einzahlungen in die Rürup-Rente, in die gesetzliche Rentenversicherung und in berufsständische Versorgungseinrichtungen steuerfrei gestellt und die kompletten Auszahlungen besteuert werden. Das nennt sich dann "nachgelagerte Besteuerung". Der Gesetzgeber und fast alle Experten halten dieses Verfahren für vernünftig. Denn so gibt es für Menschen im erwerbsfähigen Alter mehr Anreize zur Altersvorsorge.

Früher war es fast umgekehrt. Die Beiträge wurden weitgehend aus versteuertem Lohn und Gehalt bezahlt und nur ein kleiner Teil der Rente wurde besteuert. Der Systemwechsel zur nachgelagerten Besteuerung wird allerdings erst 2040 ganz vollzogen sein. Bis dahin gibt es zwei Steuer-Treppen.

  • 1. Beitrags-Treppe: Die Beiträge sollen schon 2025 komplett steuerfrei gestellt werden. Derzeit - 2012 - können 74 Prozent der Rentenversicherungs- und Rürup-Renten-Beiträge von der Steuer abgesetzt werden. Dieser Anteil steigt bis 2025 peu à peu in Zwei-Prozent-Schritten an. Dann sind 100 Prozent erreicht.
  • 2. Renten-Treppe: Ähnlich wird bei den Renten verfahren. Wer 2012 in Rente geht, für den sind 62 Prozent der Rente steuerpflichtig. Dies gilt für Rürup-Renten genau wie für gesetzliche Renten. Dieser Prozentsatz steigt bis 2020 zunächst peu à peu in Zwei-Prozent-Schritten auf 80 Prozent und dann bis 2040 pro Jahr um ein Prozent. Dann sind auch hier 100 Prozent erreicht.

Beispiel: Ein Rürup-Renten-Sparer zahlt ab 2012 bis einschließlich 2019 pro Jahr 5.000 Euro in einen Rentenvertrag ein. Von den Einzahlungen konnte er 2010 genau 70 Prozent und 2019 genau 88 Prozent von der Steuer absetzen. Im Schnitt werden 79 Prozent seiner Beiträge steuerfrei gestellt. 2020 geht er in Rente. Dann sind 80 Prozent seiner Rente steuerpflichtig. Das klingt viel. Doch allzu viel erhält der Fiskus hiervon häufig nicht. Denn die Einkünfte und die Steuerbelastung sind im Rentenalter oft niedriger als im Erwerbsleben.

Zusatzschutz für Hinterbliebene

Wer einen Rürup-Renten-Vertrag abschließt, bekommt im Alter eine Rente. Wer jung stirbt, hat Pech - auch bei der Rürup-Rente. So ist das eben bei einer Rentenversicherung. Wer will, kann aber einen Vertrag mit Hinterbliebenenschutz wählen. Dafür fällt die Rente dann aber auch niedriger aus.

Berufsunfähigkeit

Auch Berufsunfähigkeit kann bei einer Rürup-Rente mitversichert werden. Doch auch dies drückt die spätere Rente. Die generelle Regel ist jedoch: Die eigene Alterssicherung muss beim Rürup-Renten-Vertrag im Vordergrund stehen. Zusatzleistungen für den Hinterbliebenen- und Berufsunfähigkeitsschutz dürfen deshalb nicht mehr als 49 Prozent des Rürup-Renten-Beitrags "auffressen".

Verträge

Die Rürup-Rente ist für Versicherungsunternehmen ein dickes Geschäft. Entsprechend gibt es viele Angebote, die sich in drei Schubladen sortieren lassen.

  • Typ 1: Klassische Rentenversicherungen. Eine sichere Geldanlage fürs Alter. Mit 1,75 Prozent Garantiezins (Stand: 2012) auf den Sparanteil der Beiträge und einer zusätzlichen Überschussbeteiligung. Wenn die Rürup-Rente die Grundversorgung im Alter sein soll, ist diese Variante unbedingt empfehlenswert.
  • Typ 2: Fondsgebundene Rentenversicherungen. Hier wird in der Regel in Aktien investiert. Das bringt Chancen - in Boomphasen. Und riesige Risiken. Das zeigen die beiden Börsen-Crashs im letzten Jahrzehnt. Zudem geht für die Verwaltung der Kapitalanlage ein weit höherer Anteil drauf als bei klassischen Rentenversicherungen.
  • Typ 3: Fondssparpläne. Hiervon gibt’s erst wenige. Die Risiken sind ähnlich wie bei fondsgebundenen Rentenversicherungen. Die Risiken können begrenzt werden, wenn man sich für einen Sparplan mit Beitragsgarantie entscheidet. Ansonsten tragen die Alterssparer das volle Risiko.

2012 startete die Rente mit 67. Stufenweise steigt nun das Renteneintritsalter auf 67 Jahre. Analog steigt nun auch der frühstmögliche Auszahlungsbeginn für eine Rürup-Rente von 60 auf 62 Jahre. das gilt für Neuverträge, die ab 2012 abgeschlossen wurden.

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