Rendite vergleichen
Vor dem Abschluss steht der Vergleich. Das gilt auch für Rürup-Policen. Worauf man achten muss, warum sich Zusatzleistungen kaum rentieren und was von Investmentfonds bei der Rürup-Rente zu erwarten ist.
Rürup-Renten einzelner Anbieter unterscheiden sich im Preis-Leistungs-Verhältnis enorm. Bei einem Vergleich der Zeitschrift Ökotest am Beispiel eines 30-jährigen Mannes variierte die Garantierente zwischen 342 Euro und rund 289 Euro - unter den gleichen Anlagevoraussetzungen also ein Rendite-Unterschied von 15,5 Prozent.
Das heißt aber nicht, dass ein Anbieter stets vorne liegt. Vergleicht man die Angebote über die verschiedenen Altersklassen, wird deutlich, dass die Spitzenreiter wiederum wechseln. Ein Anbieter, der einem 30-Jährigen ein erstklassiges Angebot macht, muss nicht gleichzeitig auch dem 55-Jährigen die beste Rürup-Rente unterbreiten und umgekehrt.
Auffällig sind auch die Unterschiede zwischen Tarifen mit laufendem und mit Einmalbeitrag. Ein Anbieter, der bei Tarifen mit laufendem Beitrag die Nase vorn hat, fällt unter Umständen bei den Tarifen mit Einmalbeitrag wieder zurück.
Beim Vergleich muss man beachten, dass die Rürup-Rentenleistungen bei den Frauentarifen grundsätzlich niedriger ausfallen als bei den Männertarifen. Grund ist die statistisch höhere Lebenserwartung von Frauen. Im Zweifel sollten Frauen daher prüfen, ob die Basisrente für sie überhaupt das richtige Produkt für die geförderte Vorsorge ist oder ob sie nicht besser die Riester-Rente vorziehen sollten. Hier müssen seit 2006 sogenannte Unisextarife für Frauen und Männer gleich kalkuliert werden.
Schlechte Rendite mit Zusatzleistungen
Auf die staatlich geförderte Zusatzrente kann der Vorsorgesparer zusätzlich Versicherungen abschließen. Maximal 49 Prozent vom Rentenbeitrag darf er in Hinterbliebenen- und/oder Berufsunfähigkeitsschutz stecken. Allerdings zahlt sich das kaum aus, wie die Stiftung Warentest ermittelte. In der Beispielrechnung der Tester zahlt ein 40-Jähriger kaufmännischer Angestellter 25 Jahre lang 150 Euro in seinen Rürup-Vertrag ein.
- Ohne weitere Zusatzversicherungen würde der Sparer mit 65 Jahren eine garantierte Altersrente von 210,83 Euro im Monat erhalten.
- Vereinbart der Modellangestellte eine Berufsunfähigkeitsrente dazu, würde die garantierte Altersrente auf 170,92 Euro sinken.
- Entscheidet er sich für eine Hinterbliebenenrente, reduziert sich die Altersrente auf nur noch 155,50 Euro. Eine Hinterbliebenenrente würden außerdem nur Ehepartner und Kinder erhalten, unverheiratete Partner gehen leer aus.
- Will der Sparer beide Zusatzleistungen haben, bleiben ihm gerade mal 129,83 Euro für jeden Ruhestandsmonat. Das sind nur noch knapp 62 Prozent der vollen Rente.
TIPPS für den Vertragsabschluss:
- Auf eine Hinterbliebenenrente verzichten. Sie schmälert die Altersrente drastisch. Besser sichert man die Familie mit einer separaten Risikolebensversicherung ab.
- Berufsunfähigkeitsschutz ist nur dann interessant, wenn sonst keine Berufsunfähigkeitsversicherung erhältlich ist. Die Gesundheitskriterien sind bei einer Versicherung im Rahmen der Rürup-Versicherung oft weniger streng.
- Sinnvoll ist aber ein Vertrag mit Beitragsrückgewähr im Todesfall während der Ansparphase. So sind die Beiträge nicht verloren, die Familie profitiert davon und die Abstriche bei der Rente sind nicht hoch.
Investmentfonds kommen
Bisher bieten nur Versicherungsgesellschaften Rürup-Rentenverträge an. Das soll sich ändern. Noch 2007 wollen erste Investmentfonds in den Markt einsteigen.
Von Fondsprodukten aus der Versicherungsbranche weiß man: Hier trägt der Kunde das volle Anlagerisiko. Denn die Beiträge werden nach Abzug der Kosten in Investmentfonds investiert. Es gibt keine Garantieleistung, nicht einmal eine Mindestverzinsung ist sicher. Die Höhe der späteren Monatsrente hängt daher vor allem von der Wertentwicklung der Fondsanteile sowie von den Kosten des jeweiligen Vertrags ab. Das kann eine deutlich höhere Monatsrente bringen als die klassische Versicherungspolice. Bei ungünstiger Kapitalmarkt- und Fondsentwicklung kann es aber auch passieren, dass im Alter nur eine Minirente fließt.
Marcus Mecklenburg, Direktor vom Bundesverband Investment und Asset Management e. V. (BVI), verweist vor allem auf zwei Punkte, die noch unklar sind:
- Wie die Fonds mit dem Begriff "Leibrente" umgehen sollen und
- wie verhindert wird, dass der Anleger vor dem 60. Lebensjahr über das Geld verfügen kann.
Grundsätzlich seien Fonds Eigentum des Anlegers, über das er immer verfügen könne. Denkbar sei eine Lösung, wie es sie auch schon für Riester-Verträge gebe: "Mit Beginn der Leistungsphase setzt ein fondsbasierter Auszahlplan ein, der erst im Alter von 85 Jahren in eine Rentenversicherung einmündet. Damit kann der Anleger die Ertragsstärke der Fondsanlage weitere 20 Jahre in der Leistungsphase nutzen, erst bei den Restraten ab dem Alter von 85 Jahren springt ein Versicherer ein."
Ein Risiko bleibt, denn im Gegensatz zu Riester-Verträgen besteht bei der Basisrente für die Anbieter keine Pflicht, wenigstens die eingezahlten Beiträge zu garantieren.
Hinweis: Diese Informationen entsprechen dem Rechtsstand zum Zeitpunkt der Veröffentlichung.





