Steuern sparen
Die Rürup-Rente ist eine private Rentenversicherung der ersten Schicht. Damit kann man Steuern für Altersvorsorgebeiträge sparen. Sie unterliegt aber auch Beschränkungen und ist wenig flexibel.
Im Drei-Schichten-Modell der Altersvorsorge (Grundversorgung, betriebliche Altersversorgung, weitere Vorsorge) gehört die Rürup-Rente neben der gesetzlichen Rentenversicherung und berufsständischer Versorgung zur ersten Schicht. Die zweite Schicht bildet die staatlich geförderte private oder betriebliche Altersvorsorge. Zur dritten Schicht zählen nicht geförderte Kapitalanlageprodukte.
Für die erste und zweite Schicht gilt das Prinzip der nachgelagerten Besteuerung: Steuerfreiheit während des Ansparens, Besteuerung bei der Auszahlung. Kompliziert wird es dadurch, dass sowohl die Steuerbefreiung der Einzahlungen wie auch die Besteuerung der daraus resultierenden Renten bis 2040 schrittweise steigen.
Für 2007 heißt das: 2007 können 64 Prozent des Gesamtbeitrags zur Rentenversicherung, zu berufsständischen Versorgungssystemen und für "Rürup-Renten" als Sonderausgaben steuerlich abgesetzt werden. Die Grenze liegt bei 12.800 Euro (= 64 Prozent des späteren Höchstbetrags von 20.000 Euro, bei Verheirateten das Doppelte).
Bei Arbeitnehmern werden auf die 12.800 Euro zudem die Arbeitgeberbeiträge (= 50 Prozent) angerechnet. Nur die restlichen 14 Prozentpunkte (= 28 Prozent des Arbeitnehmerbeitrags) wirken sich beim Arbeitnehmer steuersenkend aus. Selbstständige ohne gesetzliche Rentenversicherung oder berufsständisches Versorgungswerk können den Betrag voll ausschöpfen.
Bis 2025 steigt der steuerfreie Anteil jährlich um zwei weitere Prozentpunkte auf 100 Prozent (= 20.000 Euro).
Die Auszahlungen sind im Gegenzug schrittweise zu versteuern. In diesem Jahr müssen 54 Prozent solcher Einnahmen versteuert werden, bis 2040 steigt der zu versteuernde Anteil auf 100 Prozent.
Steuerspareffekte
Bei Rürup-Renten steigt demnach die Rendite schon deshalb, weil während des aktiven Erwerbslebens das Einkommen und damit der Steuersatz oft höher ist als in der Zeit als Rentner. Beispielsweise bei einem Rürup-Sparer, der heute aus seinem Brutto-Jahreseinkommen von 100.000 Euro ein 20.000-Euro-Stück vor dem Zugriff des Finanzamts herausschneidet. Als Rentner hat er möglicherweise nur noch ein Jahreseinkommen von 60.000 Euro, das er dann mit einem niedrigeren Satz versteuern muss. Wenn man die Steuerersparnis von heute mit den Steuerforderungen als Rentner gegenrechnet, ergibt sich bereits ein Zuwachs. Der ist unabhängig davon, was der persönliche Rürupvertrag als Rendite abwirft, weil die Versicherung oder die Fondsgesellschaft gut gewirtschaftet hat.
In der Gegenwart und vorübergehend führt das bei Verträgen mit kurzer Laufzeit zu einem gesteigerten Renditeeffekt. Grund: Durch die oben genannten Übergangsfristen sind die Einzahlungen zu einem größeren Anteil steuerfrei als später der Anteil der Rürup-Rente, der steuerpflichtig ist. Wie hoch die Rendite einer Rürup-Rente wird, hängt vor allem von der Laufzeit des Vertrags und vom persönlichen Steuersatz ab.
Die Stiftung Warentest hat das an zwei Musterfällen ausgerechnet, die 2006 einen Rürup-Vertrag abgeschlossen haben, um ihn sich mit Rentenbeginn ab 2011 wieder auszahlen zu lassen: Wer im heutigen Berufsleben den hohen Steuersatz von 44,31 Prozent einschließlich Solidaritätszuschlag zahlt, darf sich auf eine Rendite von 7,6 Prozent freuen. Wer im heutigen Berufsleben einen Steuersatz von 25 Prozent zahlen muss, kann immerhin noch mit einer Rendite von 6,8 Prozent rechnen.
Diese Rürup-Sparer müssen ab 2011, dem Jahr ihres Rentenbeginns, immer 62 Prozent ihrer Rürup-Rente versteuern. Sie haben aber viel mehr als 62 Prozent von ihren Einzahlungen steuermindernd geltend machen können. Schon in diesem Jahr können sie 64 Prozent vom Beitrag steuermindernd geltend machen, 2008 sind es bereits 66 Prozent. Und dieser abziehbare Beitrag erhöht sich jedes Jahr um weitere zwei Prozentpunkte.
Achtung: Doppelte Besteuerung
Geringer wird die Rendite durch den Steuerspareffekt für einen Rürup-Sparer, der erst im Jahr 2041 in Rente geht und bis dahin 35 Jahre in seinen Vertrag eingezahlt hat. Er würde nur noch rund 4 Prozent über den Fiskus gut machen. Grund: Bis zum Jahr 2041 ist die Übergangsfrist der teilweisen Rentenbesteuerung abgelaufen und er muss sein Einkommen als Rentner zu 100 Prozent versteuern. Andererseits wird er aber erst ab dem Jahr 2025 seine eigenen Beiträge zu 100 Prozent von der Steuer absetzen können. Davor hat er einen Teil seiner Beiträge aus versteuertem Einkommen bestreiten müssen. Die doppelte Besteuerung trifft alle, die 1960 und später geboren wurden. Erst ab 1987 geborene Vorsorgesparer entgehen der Doppelbesteuerung.
Ohne Formalitäten
Für den Abschluss einer Basisrente muss kein Antrag auf staatliche Förderung gestellt werden, wie zum Beispiel bei der Riester-Rente. Die gezahlten Beiträge macht der Steuerpflichtige im Rahmen seiner jährlichen Steuererklärung als Sonderausgaben geltend.
Weil man auch vor den neuen Besteuerungsregeln von Alterseinkünften bereits Beiträge zur privaten Vorsorge von der Steuer absetzen konnte, kann es in Einzelfällen zu einer Schlechterstellung im Vergleich zum alten Recht führen. Deshalb führen die Finanzämter in einer Übergangszeit bis 2019 eine so genannte Günstigerprüfung durch. Dabei wird der Sonderausgabenabzug nach altem und neuem Recht gegenübergestellt. Der Steuerpflichtige erhält dann automatisch die günstigere Regelung.
Unflexibel
Die Rürup-Rente ist in erster Linie ein Altersvorsorgeprodukt und keine Kapitalanlage. Daher unterliegt sie relativ strengen Einschränkungen.
- Der Vertrag kann nicht verkauft oder beliehen werden.
- Die erste Rentenzahlung darf nicht vor dem 60. Geburtstag erfolgen.
- Bei Auszahlungsbeginn kann das Kapital nicht in einer oder in Teilsummen abgerufen werden. Der Vertrag wird ausschließlich in Form einer lebenslangen Rente ausgezahlt.
- Falls der Versicherte stirbt, sind die Beiträge oder das restliche Kapital verloren - zumindest wenn man mit dem Versicherungsunternehmen keine Zusatzvereinbarungen getroffen hat.
Zwar kann man seine Basisrente kündigen, falls beispielsweise die Mittel fehlen, um die Beiträge zu zahlen. Allerdings erlischt damit nur die Pflicht zur Beitragszahlung. Bis zum vertraglich vereinbarten Rentenbeginn verzinst sich das bis zur Kündigung angesparte Vorsorgevermögen weiter und wird dann als Rente ausgezahlt. Ein Anspruch auf den Rückkaufwert besteht also nicht.
Pluspunkt: Weil Rürup-Sparer an das eingezahlte Geld vor Rentenbeginn nicht wieder herankommen, ist das eingezahlte Vermögen vor staatlichem Zugriff sicher. Der Vertrag muss bei Bezug von Arbeitslosengeld 2 weder aufgelöst noch verwertet werden. Auch bei Insolvenz gilt: Das eingezahlte Kapital ist pfändungssicher. Ein Zugriff ist nur bei den späteren Rentenleistungen möglich.
Hinweis: Diese Informationen entsprechen dem Rechtsstand zum Zeitpunkt der Veröffentlichung.





