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ihre-vorsorge.de: Eine Initiative der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung und der Deutschen Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See

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Vor- und Nachteile der Rürup-Rente

Viele Plus- und einige Minuspunkte - was die Rürup-Rente bietet.

Die Rürup-Rente ist nichts für Jedermann. Doch für manche gibt’s einfach nichts Besseres. Zugreifen - oder Finger weg? Ein Überblick über die Vor- und Nachteile.

Maximale Förderhöhe

Bewertung: sehr gut
Bei der Rürup-Rente werden richtig hohe Beitragszahlungen gefördert: Einzahlungen bis zu 20.000 Euro können Sie pro Jahr steuerlich geltend machen. 74 Prozent davon können Sie 2012 von der Steuer absetzen. Das sind 14.800 Euro. Je mehr Sie verdienen und je höher Ihre Steuerbelastung ist, desto mehr lohnt sich die Rürup-Renten-Vorsorge für Sie. Gutverdiener sparen so 5.000 Euro Steuern pro Jahr - oder noch mehr. Bei gemeinsam veranlagten Ehepaaren verdoppeln sich diese Sätze.

Gemessen an diesen Summen werden Riester-Verträge nur mit "Peanuts" gefördert: Ganze 2.100 Euro pro Jahr sind hier steuerlich absetzbar. Allerdings: Dafür können Riester-Sparer diesen Betrag voll von der Steuer absetzen - und nicht nur 70 Prozent hiervon.

Übrigens: Auch bei der Rürup-Rente steigt der absetzbare Teil der Beiträge kontinuierlich an - bis auf 100 Prozent im Jahr 2025.

Keine staatlichen Zuschüsse

Bewertung: schlecht
Ein klarer Nachteil: Die Rürup-Rente wird zwar vom Staat gefördert. Anders als bei der Riester-Rente geschieht dies aber einzig und allein durch Steuervorteile. Zuschüsse gibt es bei der Rürup-Rente nicht. Das bedeutet: Für die (nicht wenigen) Selbstständigen mit niedrigen Einnahmen, die keine oder nur wenig Steuer zahlen, lohnt sich die Rürup-Rente nicht.

Tipp: Schon wenn Sie niedrige sozialversicherungspflichtige Einkünfte haben, werden Sie förderberechtigt und können per Riester-Vertrag fürs Alter vorsorgen. Dafür reicht unter Umständen ein 155-Euro-Job, den Sie für einen Monat aufnehmen. Wie das funktioniert, erfahren Sie hier.

Flexibilität der Mittelverwendung

Bewertung: schlecht
Ein Nachteil, der jedoch unmittelbar nachvollziehbar ist. Die Rürup-Rente soll den Lebensunterhalt im Alter sichern. Punkt. Und sonst nichts. Das ist genauso wie bei der gesetzlichen Rente. Vor dem Rentenalter kann die Rürup-Rente deshalb genauso wenig wie die gesetzliche Rente "geschlachtet" werden. Sie kann vorher auch nicht beliehen werden und - anders als bei einer Kapitallebensversicherung und anders als beim so genannten "Wohn-Riester" - ist es auch nicht möglich, sie in eine Immobilienfinanzierung einzubauen.
Auch im Alter gibt’s keinerlei Flexibilität. Aus Rürup-Rentenverträgen wird eine laufende Rente gezahlt - und sonst nichts. Das ist anders als bei der Riester-Rente, wo im Alter 30 Prozent des gesparten Kapitals als Einmalzahlung entnommen werden können.

Flexibilität des Zahlungsbeginns

Bewertung: gut
Ein positiver Aspekt der Rürup-Rente: Klar ist zwar, dass die Auszahlung der Rente erst im Alter beginnen kann. Das bedeutet derzeit: mit 60. Bei Verträgen, die ab 2012 abgeschlossen werden, ab 62. Doch nach "hinten" ist der Rentenbeginn offen - zumindest aus Sicht des Gesetzgebers. Das kann also - beispielsweise - auch mit 75 sein. Hier kommt es darauf an, was Sie mit Ihrem Anbieter vereinbaren.

Tipp: Legen Sie sich nicht zu früh auf einen späten Renteneintritt fest, gesundheitliche "Einschläge" können ja jederzeit kommen. Sinnvoller ist es, von vornherein einen flexiblen Renteneintritt zu vereinbaren.

Flexibilität der Einzahlungen

Bewertung: neutral
Ein Plus gibt’s bei der Flexibilität der Einzahlungen, weil gesetzlich keineswegs vorgeschrieben ist, dass gleichbleibende Prämien eingezahlt werden müssen - und Sonderzahlungen sind nicht verboten.

Das Minus gibt’s, weil viele Anbieter, diese Möglichkeiten nicht nutzen. Von den Anbietern, die Finanztest im Frühjahr 2005 unter die Lupe genommen hat, boten beispielsweise weniger als die Hälfte die Möglichkeit flexibler Sonderzahlungen. Doch dies ist gerade für Selbstständige und Freiberufler wichtig, deren Einkünfte häufig schwanken (siehe Finanztest 5/2008).

Pfändungssicherheit

Bewertung: sehr gut
Das ist die Angst vieler Selbstständiger: Ihr Betrieb geht Pleite und zugleich geht damit auch ihre Alterssicherung verloren. Denn zumindest auf herkömmliche private Rentenversicherungen und Kapitallebensversicherungen haben die Gläubiger Zugriff. Doch das ist bei der Rürup-Rente völlig anders. In der Einzahlungsphase ist ihr Alterssicherungsvermögen in Rürup-Renten-Verträgen vor Gläubigern sicher.

Übrigens: Das betrifft natürlich genauso Arbeitnehmer, die eine Rürup-Rente abgeschlossen haben.

Allerdings: Im Ruhestand können die Rürup-Renten-Auszahlungen gepfändet werden - genau wie die gesetzliche Rente. Geschützt sind dann nur Auszahlungen in Höhe der Pfändungsfreigrenzen.

Hartz-IV-Sicherheit

Bewertung: sehr gut
Gut verdienende Arbeitnehmer können "abstürzen" - bis in Hartz IV. Und auch Selbstständigkeit schützt nicht vor Armut. Derzeit beziehen immerhin etwa 100.000 Selbstständige aufstockende Hartz-IV-Leistungen, weil ihre Einkünfte nicht ausreichen, um ihren Lebensunterhalt zu sichern. Doch bevor der Staat Hartz IV zahlt, müssen die Rücklagen - bis auf die hierfür vorgesehenen Freigrenzen - aufgebraucht werden.

Nicht so bei Rürup-Renten: Die steuerlich geförderten Einzahlungen fürs Alter sind damit nicht nur vor Gläubigern, sondern auch vor dem Staat gesichert.

Sicherheit der Einzahlungen

Bewertung: offen
Eigentlich ein großer Nachteil der Rürup-Rente. Denn - anders als bei der Riester-Rente - hat der Gesetzgeber bei der Rürup-Rente nicht vorgeschrieben, dass später für die Rente zumindest die eingezahlten Beiträge zur Verfügung stehen müssen. Auch wenn Sie - was seit 2010 Pflicht ist - einen "zertifizierten" Rürup-Renten-Vertrag angeboten bekommen, ist damit nicht per se eine Beitragsgarantie verbunden.

Dennoch haben wir hier kein Minus vergeben, denn viele Anbieter von Rürup-Renten-Verträgen geben eine Beitragsgarantie. Dies gilt vor allem für die klassischen Rentenverträge.

Tipp: Wenn die Rürup-Rente Ihren Lebensunterhalt im Alter sichern - und nicht nur ein kleines Zubrot darstellt, sollten Sie kein Risiko eingehen, sondern nur einen Vertrag mit einer Garantieleistung und einer garantierten Überschussbeteiligung abschließen.

Besteuerung im Alter

Bewertung: schlecht
Kein echtes Minus, sondern fast eine Selbstverständlichkeit. Denn das ist Prinzip der Rürup-Rente: Die Beiträge werden steuerlich begünstigt - dafür werden die Auszahlungen besteuert. Wer in diesem Jahr erstmals eine Rürup-Rente erhält, muss 62 Prozent hiervon versteuern. Dieser Prozentsatz steigt für jeden neuen Rentnerjahrgang kontinuierlich an - bis im Jahr 2040 dann 100 Prozent erreicht sind. Diese Regeln gelten genauso für die gesetzliche Rente.

Doch von diesen Prozentsätzen sollte sich niemand unnötig schrecken lassen. Denn die Einkünfte im Alter sind in aller Regel niedriger als die im Erwerbsleben. Damit schlägt die Steuerprogression im Alter auch weniger hart zu. Häufig müssen Senioren gar keine Steuern zahlen.

Sozialversicherungsbeiträge im Alter

Bewertung: Tendenz gut
Ob auf die Rürup-Rente Sozialversicherungsbeiträge erhoben werden, hängt ganz davon ab, wie Sie im Alter kranken- und pflegeversichert sind.
Wenn Sie privat krankenversichert sind, hängt die Höhe Ihrer Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung ohnehin nicht von der Höhe Ihrer Einkünfte ab - auch nicht von einer Rürup-Rente.

Sind Sie im Alter in der Kranken- und Pflegeversicherung der Rentner pflichtversichert, so spielt die Rürup-Rente ebenfalls keine Rolle.

Anders ist dies lediglich, wenn Sie zur kleinen Gruppe derer gehören, die im Alter freiwillig gesetzlich versichert sind. Denn die Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge richten sich dann nach Ihrer vollen wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit. Auch die Rürup-Rente zählt dabei - übrigens genauso wie die Riester-Rente - mit. Das bedeutet: Sie müssen damit rechnen, dass Teile ihrer Renteneinkünfte an Ihre gesetzliche Kranken- und Pflegekasse gehen.

Mehr Informationen

 

  • www.test.de
    Direkter Link zu einem Test von klassischen und fondsgebundenen Rürup-Renten auf der Internetseite der Stiftung Warentest aus dem Herbst 2011.

Themenhinweise:

Beratung

  • Beratungsstellensuche

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Autor: Rolf Winkel

Zuletzt aktualisiert am 01.04.2010

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