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Abgeltungssteuer

Ein Gespenst geht um bei Kapitalanlegern: die Abgeltungssteuer. Wer näher hinsieht, erkennt: Vor allem bei der Altersvorsorge kommt es nicht so schlimm, wie manche Finanzdienstleister tun.

Seitdem die am 1. Januar 2009 in Kraft tretende Abgeltungssteuer beschlossen wurde, kam es zu hektischen Aktivitäten bei vielen Anlegern. Das ist in den meisten Fällen unbegründet, weil viele Anleger nicht betroffen sind und manche sogar besser gestellt werden, wenn sie alles lassen wie gehabt. Die Vermutung liegt nahe, dass mit den hektischen Umschichtungen vor allem die Geldanlagebranche Gewinne gemacht hat. Lesen Sie, wer überhaupt betroffen ist und was Sie im Hinblick auf Ihre zusätzliche Altersvorsorge beachten sollten.

Entwarnung

Sie haben zusätzlich zu Ihrem Einkommen lediglich eine Riestervorsorge abgeschlossen und das Sparbuch bringt auch nicht mehr als 801 Euro - bei Ehepaaren 1.602 Euro Zinsen pro Jahr? Dann vergessen Sie die Aufregung um die Abgeltungsteuer und lehnen Sie sich entspannt zurück.

Grenzbeträge

Die Bezieher geringerer Einkommen mit niedrigem persönlichem Steuersatz, die noch etwas zinsbringend auf der hohen Kante haben, sollten weiterhin die Kapitalerträge in der jährlichen Steuererklärung angeben. Das gilt insbesondere für Rentner.

Strategien für Vorsorgesparer

Viele Geldanleger zahlen mit der Abgeltungssteuer weniger an den Fiskus als bisher. Einige Anlagetipps für alle, die auf zusätzliche Geldanlage beziehungsweise Altersvorsorge mit Produkten setzen, die von der Abgeltungssteuer betroffen sind.

Checkliste: Abgeltungssteuer und Geldanlagen

Die wichtigsten Geldanlageformen und was sich durch die Abgeltungssteuer ändert im Überblick.

Hinweis: Diese Informationen entsprechen dem Rechtsstand zum Zeitpunkt der Veröffentlichung.

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