Checklisten
Die wichtigsten Geldanlageformen und was sich durch die Abgeltungssteuer ändert im Überblick.
Riester- und Rürup-Rente
Investmentfonds
Sparpläne ohne Riesterförderung
Kapitallebensversicherungen
Fondsgebundene Lebensversicherungen
Private Rentenversicherungen
Immobilien
Riester- und Rürup-Rente
2008: Die staatlich geförderten Rentenprodukte sind von der Abgeltungssteuer nicht betroffen. Wegen der staatlichen Zuschüsse beziehungsweise besonderen steuerlichen Begünstigung bleiben sie Altersvorsorgeprodukte der ersten Wahl.
Ab 2009: Weil für Riester-Fondssparpläne die Abgeltungsteuer nicht gilt, können das auch alle Fondsanleger nutzen, die sonst keine Riester-Förderung erhalten. Sie können einen Riester-Fondssparplan als herkömmlichen Sparplan zur Altersvorsorge ohne Förderung abschließen. Steuerfrei gibt es die Kursgewinne aus ungeförderten Riester-Fondssparplänen aber nicht. Es gelten dieselben Steuerregeln wie für Fondspolicen: Ist der Sparer bei der Auszahlung des gesparten Vermögens mindestens 60 Jahre alt und hat der Vertrag zwölf Jahre bestanden, muss er die Gewinne zur Hälfte mit dem persönlichen Steuersatz versteuern.
Investmentfonds
2008: Laufende Erträge werden mit dem persönlichen Steuersatz versteuert. Wertzuwächse sind nach einer Haltedauer von mindestens zwölf Monaten steuerfrei. Das heißt, auch Wertzuwächse von Investmentfonds, die vor dem 31. Dezember 2008 gekauft wurden, bleiben beim Verkauf wie bisher steuerfrei.
Ab 2009: Die Spekulationsfrist von zwölf Monaten ist abgeschafft. Wertzuwächse unterliegen der Abgeltungsteuer bei der Auszahlung - ebenso laufende Erträge.
Sparpläne ohne Riesterförderung
2008: Laufende Erträge und bei Fonds-Sparplänen auch die erneute Investition von Gewinnen, werden mit dem persönlichen Steuersatz versteuert. Es gilt eine Spekulationsfrist von zwölf Monaten. Innerhalb dieser Frist ist der Gewinn bei Verkauf zu versteuern.
Ab 2009: Künftig wird zum Abgeltungsteuersatz versteuert. Die Spekulationsfrist entfällt. Bei einem persönlichen Steuersatz über 30 Prozent erfolgt sogar eine Besserstellung.
Kapitallebensversicherungen
2008: Altverträge bleiben steuerfrei. Voraussetzung ist, dass der Vertrag mindestens zwölf Jahre läuft und frühestens mit dem 60. Lebensjahr fällig wird. Verträge ab 2005 werden unter diesen Voraussetzungen nach einer Art Halbeinkünfteverfahren besteuert. Der Unterschied zwischen Beitragsaufwand und Auszahlungsbetrag wird zur Hälfte mit dem individuellen Steuersatz besteuert.
Ab 2009: Es bleibt bei den Regelungen. Erträge aus Neuverträgen sind weiterhin mit dem individuellen Steuersatz zu versteuern. Allerdings muss der Versicherer trotzdem die volle Abgeltungssteuer für Wertzuwächse an den Fiskus abführen. Diese Bescheinigung erhalten die Anleger, damit sie es wiederum ihrem Finanzamt zur Verrechnung einreichen können.
Fondsgebundene Lebensversicherungen
2008: Sie werden versteuert wie Kapitallebensversicherungen.
Ab 2009: Grundsätzlich keine Änderung. Gegenüber reinen Investmentfonds werden solche Versicherungen besser gestellt, da nur die Hälfte des Wertzuwachses besteuert wird.
Private Rentenversicherungen
2008: Steuerfrei in der Ansparphase, Besteuerung der laufenden Renten mit dem Ertragsanteil.
Ab 2009: Keine Änderung. Wegen des geringen zu versteuernden Anteils bleiben private Renten attraktiv. Zumal es Produkte gibt, die praktisch den vollen Kapitalerhalt auch bei einem frühen Tod des Rentenempfängers garantieren.
Immobilien
Bei vermieteten Häusern und Wohnungen werden die Einkünfte weiterhin mit dem persönlichen Steuersatz versteuert. Der Gewinn aus dem Verkauf einer solchen Immobilie ist nach einer Frist von zehn Jahren steuerfrei.
Bei der selbst genutzten Immobilie gibt es auch weiterhin keine Besteuerung irgendwelcher Erträge. Bei einem Verkauf entsteht auch künftig keine Steuerpflicht bei durchgängiger Nutzung bzw. bei Eigennutzung im Jahr des Verkaufs und der beiden davor liegenden Jahre.
Offene Immobilienfonds unterliegen der Abgeltungsteuer. Die Mieteinnahmen, die ausgeschüttet werden, sind zu versteuern. Es sei denn, sie stammen aus dem Ausland. Dann bleiben sie in aller Regel steuerfrei. Veräußerungen von in- und ausländischen Immobilien innerhalb des Fonds bleiben dagegen steuerfrei, wenn sie nach zehn Jahren veräußert werden.
Hinweis: Diese Informationen entsprechen dem Rechtsstand zum Zeitpunkt der Veröffentlichung.





