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ihre-vorsorge.de: Eine Initiative der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung und der Deutschen Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See

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Grenzbeträge

Liegt der Ertrag von Geldanlagen über dem Sparerfreibetrag, haben Sie immer noch die Wahl zwischen Abgeltungssteuer und Angabe der Kapitalerträge in der Einkommenssteuererklärung.

Die Bezieher niedriger Einkommen und Rentner, die noch etwas zinsbringend auf der hohen Kante haben, sollten weiterhin die Kapitalerträge im Jahresausgleich angeben.

Niedriges Einkommen?

Anleger, denen die Bank Abgeltungsteuer abzieht und deren persönlicher Steuersatz unter dem Abgeltungssatz von gut 25 Prozent liegt, sollten 2010 eine Steuererklärung für 2009 abgeben. Schließlich ist nicht einzusehen, warum sie sich 25 bis 28 Prozent einer Geldanlage abzwacken lassen sollen, wenn sie dafür mit einem niedrigeren persönlichen Steuersatz weniger an den Fiskus abgeben müssten. Zwar verrechnet das Geldinstitut zunächst die Abgeltungssteuer sofern der Zinserlös über Ihrem Freistellungsauftrag liegt. Indem Sie beim Jahresausgleich aber weiterhin die Anlage KAP ausfüllen und beilegen, können Sie sich zu viel gezahltes Geld zurückholen.

Der Steuersatz von 25 Prozent ist bei einem zu versteuernden Einkommen von etwa 15.000 Euro pro Jahr für Alleinstehende und 30.000 Euro für Ehepaare erreicht. Einen Anhaltspunkt gibt das zu versteuernde Einkommen, das am Ende des Steuerbescheids für das Vorjahr steht.

Rentner bitte aufpassen

Insbesondere Rentner sollten aufpassen und im Zweifelsfall auf jeden Fall weiterhin eine Einkommenssteuererklärung abgeben. Bekanntlich werden ihre Renten nur zu 50 bis 58 Prozent (2009) besteuert. Das heißt, sie haben selbst bei relativ hohen Einkommen einen niedrigen Steuersatz.

Die Zeitschrift Finanztest hat ausgerechnet, dass ein 70-jähriger Rentner mit einem zu versteuernden Einkommen unter 15.000 Euro und Zinseinnahmen in Höhe von 4.000 Euro auf diese Weise 700 Euro vom Fiskus zurückholen kann. Der Beispielrentner der Finanztester verfügte über eine gesetzliche monatliche Rente von 1.600 Euro, die nur zu 50 Prozent steuerpflichtig ist. Außerdem über eine private monatliche Rente von 500 Euro, die nur zu 18 Prozent steuerpflichtig ist. Nach Abzug von Versicherungsbeiträgen, Werbungskosten und Sonderausgabenpauschale hat er gerade noch 6.662 Euro zu versteuern.

Altersentlastungsbetrag

Seine Zinseinkünfte in Höhe von 4.000 Euro minderte indessen nicht nur der Sparerpauschbetrag für Alleinstehende in Höhe von 801 Euro, sondern auch noch der so genannte Altersentlastungsbetrag. Diese Steuerermäßigung können Anleger geltend machen, die mindestens 64 Jahre alt sind. Sie beträgt für die vor dem 2. Januar 1941 Geborenen 40 Prozent oder maximal 1.900 Euro auf alle Einkommensarten und sinkt für jüngere Jahrgänge allmählich. Wer vor dem 2. Januar 1945 geboren wurde, hat immer noch 33,6 Prozent der Einkünfte oder maximal 1.596 Euro steuerfrei.

Nichtveranlagung bescheinigt?

Am einfachsten ist es, wenn Sie von Ihrem Finanzamt eine so genannte Nichtveranlagungsbescheinigung beantragen. Wer diese Bescheinigung der Bank vorlegt, wird drei Jahre lang von der Abgeltungssteuer verschont. Danach muss sie neu beantragt werden. Diese Bescheinigung erhalten Rentner, wenn das zu versteuernde Einkommen pro Jahr nicht mehr als 7.664 beträgt - das heißt bei einer Besteuerung von gut 50 Prozent kann sie bereits bei einer gesetzlichen Rente von 14.000 bis 15.000 Euro ausgestellt werden.

Hinweis: Diese Informationen entsprechen dem Rechtsstand zum Zeitpunkt der Veröffentlichung.

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