Vermögenswirksame Leistungen
Guter Ertrag mit kleinen Beträgen.
Arbeitnehmer mit maximal 20.000 Euro zu versteuerndem Jahreseinkommen (Ehepaare: 40.000 Euro) können vermögenswirksame Leistungen (VL) bekommen. Dabei zahlen sie sechs Jahre lang jährlich bis zu 400 Euro in einen Sparplan ein und der Staat gibt 20 Prozent dazu, also maximal 80 Euro. Das siebte Jahr ruht der Vertrag. Die Arbeitnehmersparzulage muss jedes Jahr im Rahmen der Steuererklärung beantragt werden, die Förderung zahlt das Finanzamt allerdings erst am Ende der Sperrfrist auf einen Schlag in den Vertrag ein.
Unter anderem gibt es auch eine große Auswahl an VL-Fondssparplänen:
Zugelassen dafür sind Fonds mit mindestens 60 Prozent Aktienanteil. Wichtig zu wissen ist auch: Für einen VL-Sparplan fallen Depotkosten an (bis 20 Euro/Jahr) und für den Fonds wird ein Ausgabeaufschlag erhoben. "Den Betrag für den VL-Fonds ziehen Arbeitgeber direkt vom Gehaltskonto ab, manche beteiligen sich je nach Tarifvertrag auch an den Einzahlungen", erklärt Susanne Meunier, Stiftung Warentest.
Ihr Fazit: "Mit VL-Fondssparen ist langfristig bis zu neun Prozent Rendite möglich."
Hinweis: Diese Informationen entsprechen dem Rechtsstand zum Zeitpunkt der Veröffentlichung.





