Kapitallebensversicherung anpassen
Bei Zahlungsschwierigkeiten nicht gleich kündigen - es gibt bessere Wege
Wer Kurzarbeit macht oder seinen Job verliert, sucht Einsparmöglichkeiten - und braucht unter Umständen zusätzliches Geld. Da scheint es sich geradezu anzubieten, einen Lebensversicherungsvertrag zu kündigen. Doch diesen Schritt sollte man sich zweimal überlegen! Denn: Wer kündigt, der verliert.
Mehr als 90 Millionen Kapitallebensversicherungen gibt es in Deutschland - und fast jede zweite davon wird vorzeitig gekündigt. Oft genug machen die Versicherten dabei ein dickes Minus: Gerade bei Kündigungen in den ersten Versicherungsjahren erhalten sie in der Regel noch nicht einmal das zurück, was sie eingezahlt haben.
Wer im Prinzip an seiner Versicherung festhalten will und nur eine finanzielle Durststrecke überwinden muss, sollte die folgenden Regeln beachten:
Rechtzeitig mit der Versicherung reden
"Keinesfalls sollte man bei Zahlungsschwierigkeiten den Kopf in den Sand stecken und einfach die Prämien nicht bezahlen", rät Dorothee Hoffmeier von der Debeka-Versicherung. Denn dann setzt das normale Mahnverfahren ein, das unter Umständen mit einer Kündigung des Vertrags durch die Versicherung endet.
Ihr Tipp: Wer die laufenden Versicherungsprämien nicht zahlen kann, sollte sofort mit seiner Versicherungsgesellschaft Kontakt aufnehmen und Vereinbarungen treffen, die ihn finanziell entlasten. Als schonendste Variante und bei nur relativ geringen Geldproblemen kommt in Frage, lediglich die jährliche Erhöhung der Beiträge (um beispielsweise fünf Prozent) aufzukündigen oder einzufrieren.
Möglich ist weiterhin bei schon größeren Finanzierungsschwierigkeiten:
- eine Stundung der Versicherungsbeiträge,
- eine Herabsetzung der Versicherungssumme und damit auch der Beiträge.
Wichtig ist dabei: Wer mit seiner Versicherung über Vertragsanpassungen redet, sollte beachten, dass ihm nach der finanziellen Durststrecke die Möglichkeit offen stehen sollte, den Vertrag wieder "hochzufahren" - und zwar möglichst ohne eine erneute Gesundheitsprüfung. "Eine gesetzliche Regelung hierzu gibt es nicht, die Regelungen sind bei den einzelnen Gesellschaften unterschiedlich", erläutert Stephan Gelhausen vom Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV).
Bei der Debeka kann man einen Vertrag nach einer zwischenzeitlichen Beitragsreduzierung innerhalb von zwei Jahren wieder hoch fahren ohne erneut Unterlagen über die Gesundheitssituation vorlegen zu müssen. Allerdings muss man einen vorab vereinbarten Zeitpunkt einhalten.
Policendarlehen
Wenn die roten Zahlen auf dem Girokonto immer größer werden, kann es sinnvoll sein, einen günstigen Kredit aufzunehmen. Denn eine Überziehung des Kontos lassen sich die Banken gut bezahlen. Sie ist in aller Regel eine besonders teure Form der Kreditfinanzierung. Allerdings: An günstige Kredite kommen gerade diejenigen nur selten, die ihren Job verloren oder wenig Einkommen haben - mit einer wichtigen Ausnahme: Wer eine Kapitallebensversicherung besitzt, die schon einige Jahre läuft, hat in der Regel die Möglichkeit, bei seiner Versicherungsgesellschaft ein so genanntes Policendarlehen aufzunehmen.
Bei einem Policendarlehen erhält der Versicherungsnehmer Kapital aus seinen unverfallbaren Ansprüchen gegenüber dem Versicherungsunternehmen. Die Kapitallebensversicherung dient dabei als Sicherheit und macht es der Gesellschaft möglich, dem Versicherungsnehmer zu relativ günstigen Bedingungen Geld zu verleihen. Maximal kommt dabei ein Policendarlehen in Höhe des Rückkaufswertes (abzüglich der gegebenenfalls anfallenden Kapitalertragssteuer in Frage).
Das Policendarlehen wird bis zum Zeitpunkt gewährt, an dem die Kapitallebensversicherung fällig wird. Während der Laufzeit der Versicherung muss es nicht getilgt werden, standardmäßig fallen dann nur die Zinsen an. Eine vorzeitige Rückzahlung des Darlehens ist allerdings in jedem Fall möglich.
Verzichtet man auf eine vorzeitige Tilgung, so behält die Versicherung später bei der Auszahlung der Versicherungsleistung das geliehene Kapital ein.
Policendarlehen können in der Regel bereits ab 5.000 Euro beantragt werden, bei einzelnen Versicherern auch bereits weit darunter. So gewährt zum Beispiel die Debeka solche Darlehen ab 300 Euro. Beitragsfrei gestellte Versicherungen können im Regelfall nicht beliehen werden.
Tipp: Wer ein Policendarlehen aufnehmen möchte, kann dies nicht nur bei seiner eigenen Versicherungsgesellschaft tun. Es gibt einen so genannten "Zweitmarkt", auf dem Versicherungsverträge verkauft, aber auch beliehen werden können.
Hinweis: Diese Informationen entsprechen dem Rechtsstand zum Zeitpunkt der Veröffentlichung.





